Meinung Die Gedankenakrobatik bei den Medikamenten-Preisen

Meinung | Düsseldorf · Keine Gutscheine in der Apotheke: das Verbot und die dahinter stehende Preisbindung rezeptpflichtiger Medikamente sollen den Verbraucher schützen - oder die Apotheken?

Der Bundesgerichtshof verbietet Apotheken, ihren Kunden eine Kleinigkeit dazuzugeben, wenn sie ihr Rezept für ein verschreibungspflichtiges Medikament einlösen. Und begründet das unter anderem mit dem Gedanken des Verbraucherschutzes. Das erscheint paradox: Mit einem Brötchen-Gutschein für die Bäckerei nebenan oder dem Ein-Euro-Rabatt beim nächsten Besuch in der Apotheke wird dem Kunden doch ganz offensichtlich etwas Gutes getan. Wenn diese kleine Aufmerksamkeit nun wegfällt, dann soll das im Interesse des bisher Beschenkten liegen? Es schadet ihm doch, wenn er jetzt nicht mehr mit einer kleinen Aufmerksamkeit bedacht wird.

Diesen scheinbaren Widerspruch kann nur auflösen, wer akzeptiert, dass die Preisbindung für rezeptpflichtige Medikamente ganz grundsätzlich im Kundeninteresse liegt. Denn wenn es so ist, dann darf sie auch nicht unterlaufen werden – durch kleine Geschenke, die das Medikament doch wieder billiger werden lassen. Der Kunde, der fünf Euro aus eigener Tasche zuzahlt, gleichzeitig aber einen Euro beim nächsten Einkauf erstattet bekommt, zahlt in Wahrheit vier Euro.

Eine ganz andere Frage ist freilich, ob die Preisbindung rezeptpflichtiger Medikamente wirklich im Verbraucherinteresse liegt. Sie wurde ohnehin schon durch den Europäischen Gerichtshof durchlöchert. Der entschied 2016, dass die deutsche Preisbindung wegen des Vorrangs des freien Warenverkehrs für aus dem Ausland liefernde Versandapotheken nicht gelte. Im Inland gilt sie freilich weiter.

Aber dienen die einheitlichen Preise wirklich dem Kundeninteresse oder bedeuten sie nicht vielmehr eine Abschottung der Apotheken vom freien Wettbewerb? Dagegen argumentieren die Apotheker weniger mit ihren eigenen als mit den Verbraucherinteressen: Wer krank ist und schnell an sein Medikament kommen will, für den sei es ein Vorteil, dass er keine Preise vergleichen muss. Er müsse sich nicht später ärgern, wenn er bemerkt, dass er seine Pillen anderswo billiger hätte bekommen können. Dass er also übervorteilt wurde. Und: In einem unregulierten System mit freier Preisbildung ließe sich nur schwer verhindern, dass die Notlage Einzelner von den Anbietern ausgenutzt werde.

All das klingt ganz schön hergeholt in einer Marktwirtschaft. Weil sie das wohl auch selbst wissen, schieben die Apotheken-Lobbyisten ein immerhin respektables Argument für die einheitlichen Preise und den fehlenden Wettbewerb in diesem Bereich nach: dass sie durch ihren Service (mit Notdiensten) die Arzneimittelversorgung der Patienten sicherstellen.

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