Versammlungsrecht ja, aber nach RegelnNiemand sollte sich von einem „Spaziergang“ täuschen lassen
Meinung · Auch wenn die Teilnehmer es „Spaziergang“ nennen - es sind Demonstrationen. Und dafür gilt das Versammlungsrecht.
Meinung · Auch wenn die Teilnehmer es „Spaziergang“ nennen - es sind Demonstrationen. Und dafür gilt das Versammlungsrecht.