MeinungEin verhängnisvolles Signal
Kein Tötungsvorsatz, kein Mord. Der Fall des illegalen Autorennens in Berlin, bei dem ein Unbeteiligter zu Tode kam, führt nun doch nicht zu einer Wende in der Rechtsprechung. Es bleibt dabei, dass solche Fälle weiterhin nur als fahrlässige Tötung bestraft werden.