Meerbusch Satzung soll mehr Grün auf die Dächer bringen

Im Planungsausschuss sind heute Dachbegrünungen für künftige Neubauten Thema.

 So bunt kann ein bepflanztes Flachdach aussehen. Was dort gepflanzt werden kann, ist in der Satzung nicht konkret geregelt.

So bunt kann ein bepflanztes Flachdach aussehen. Was dort gepflanzt werden kann, ist in der Satzung nicht konkret geregelt.

Foto: dpa, may

Wer in Meerbusch unterwegs ist, kann es an vielen Stellen sehen: Neubauten im Bauhausstil sind in in der Stadt extrem beliebt. Egal ob Ein- oder Mehrfamilienhäuser – Flachdächer sind im Trend. Auch in der heutigen öffentlichen Sitzung des Planungsausschusses (17 Uhr, Bürgerhaus, Raum 103, Wittenberger Straße 21 in Lank) geht es um jene Dächer und die Frage, ob diese künftig bepflanzt werden sollen.

Die Politiker stimmen heute über eine „Satzung zur Dachbegrünung in der Stadt Meerbusch“ ab. Die endgültige Entscheidung trifft dann der Rat in seiner Sitzung am 29. Oktober. „Ich gehe davon aus, dass die Gründachstrategie beschlossen wird“, sagt Andrea Blaum, Vorsitzende der BUND-Ortsgruppe Meerbusch. Die war es auch, die eine solche Satzung bereits 2017 erstmals und dann wieder im Januar 2018 angeregt hatte „Eine Gründachstrategie ist sicherlich nur ein Tropfen auf dem heißen Stein“, schränkt Blaum jedoch ein. „Denn eigentlich ist jede neue Wohnbebauung, durch die Flächen versiegelt werden, eine ökologische Katastrophe. Dennoch sind wir damit auf dem richtigen Weg.“

In dem Entwurf ist von Bußgeldern bis zu 50 000 Euro die Rede, wenn Bauherren und Investoren sich nicht an die Satzung halten sollten. Die Verfasser setzen aber auch auf die Vernunft der Leute. „Durch ein Flachdach haben sie immerhin einen wirtschaftlichen Bonus, nämlich mehr Wohnraum“, sagt etwa Andrea Blaum. „Da ist es doch das Mindeste, dass sie das Dach begrünen – was ja auch schön aussieht.“

Die bepflanzten Dächer sollen
das Stadtklima verbessern

Die Gründach-Satzung, die die Verwaltung der Stadt entwickelt hat, soll im gesamten Stadtgebiet für Flachdächer und flach geneigte Dächer (bis 15 Grad) ab einer Mindestgröße von zwölf Quadratmeter Fläche gelten. Außerdem für Flachdächer von Garagen und Carports sowie überdachte Tiefgaragenzufahrten. Ausgenommen sind Flächen für technische Anlagen, Stellplätze und anders nutzbare Freibereiche auf Dächern, etwa Dachterrassen.

Das Ziel: mehr Grün statt grauer Stein- und Betonwüsten in der Stadt und damit ein besseres Stadtklima und mehr Lebensraum für Tiere, gerade in den bebauten Bereichen. Auch für die Hausbesitzer hätten bepflanzte Dächer Vorteile, betont die Verwaltung. Sie böten einen natürlichen Schutz vor Witterungseinflüssen, seien Wärmedämmung und Hitzeschild und verbesserten das Raumklima. Zusätzlich ließen sich mit bepflanzten Dächern Kosten sparen, etwa bei Abwassergebühren.

Der BUND hält eine solche Satzung auf jeden Fall für rechtssicher. „In anderen Städten klappt das auch schon“, so Blaum. Die Verwaltung ist da zögerlicher und erklärt, dass „trotz allem eine gewisse Rechtsunsicherheit“ bleibe. Weil das Thema so aktuell ist, gibt es bislang kaum Urteile dazu. Die Verwaltung betont auch, dass sie für die Kontrollen zusätzliches Personal braucht.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort