39-Jähriger Leichlinger vor Gericht Leichlinger gesteht sexuellen Missbrauch

Leichlingen · Die Beweislast gegen den 39-Jährigen ist erdrückend.

 Der Prozess wird vor dem Kölner Landgericht verhandelt.

Der Prozess wird vor dem Kölner Landgericht verhandelt.

Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

. Wegen sexuellen Missbrauchs seiner vierjährigen Stieftochter muss sich derzeit ein 39-jähriger Leichlinger vor dem Kölner Landgericht verantworten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, dabei in den Jahren 2014 sowie 2018 und 2019 Bild- und Videodateien hergestellt zu haben. Das ganze Ausmaß dieser Straftat wurde gestern im Gericht deutlich, als eine mit dem Fall befasste Kriminalbeamtin die Ermittlungen und Vernehmungen von Täter und Opfer schilderte.

Dabei war die Beweislage auch vor dieser Aussage schon so eindeutig, dass das Gericht auf eine Vernehmung des Opfers verzichtet. Zumal der Angeklagte ein umfangreiches Geständnis abgelegt hatte.

Die Ermittlungen im vorliegenden Fall gingen vom hessischen Landeskriminalamt aus, eine zentrale Stelle, die Kinderpornografie im Internet verfolgt. Sie ermittelt vor allem, wer „Kunde“ dieser verbotenen Darstellungen ist. Im Jahr 2016 führte dies bereits auf eine Spur nach Leichlingen, die Wohnung des Onkels des Angeklagten, der gestern vor Gericht als Zeuge erschien, wurde durchsucht. Dabei wurden durch die Ermittler Datenträger beschlagnahmt. Nach der Sichtung des Materials war klar, dass dort der Missbrauch eines Mädchens zu sehen ist. Über IP-Adressen wurde ein Computeranschluss in Leichlingen ermittelt.

Die Kripo in Bergisch Gladbach wurde informiert, die dann erneut eine Hausdurchsuchung vornahm, nun aber in den Räumen des Angeklagten, der im Haus des Onkels wohnte.

Das Gericht muss bei seiner Urteilsfindung nicht nur die konkreten Straftaten einordnen, sondern auch die Persönlichkeit des Angeklagten berücksichtigen. Der erzählte gestern von seinen Kindertagen bei den Großeltern, weil die Mutter ihn wie drei Geschwister gleich nach der Geburt abgegeben hatte. Zum inzwischen verstorbenen Vater hatte der Angeklagte ohnehin keinen Kontakt. Sein Leben sei geprägt gewesen von gescheiterten Beziehungen, Schulden, einem Selbstmordversuch und einer Sex-Sucht.

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