Streit um Tickets : Verbraucherzentrale NRW mahnt Eventim ab
Düsseldorf Der Online-Händler weigert sich, das Eintrittsgeld bei verschobenen Veranstaltungen auf Wunsch der Kunden zurückzuzahlen.
Verbraucherschützer kontra Eventim: Weil der Online-Tickethändler sich weigert, bei verschobenen Veranstaltungen das Eintrittsgeld zu erstatten, hat die Verbraucherzentrale NRW das Unternehmen abgemahnt. „Bisher ist Eventim der einzige Anbieter über den mehrere entsprechende Beschwerden den Weg zu mir gefunden haben“, so Rechtsanwalt Thomas Bradler von der Verbraucherzentrale NRW auf Nachfrage.
Wegen der Corona-Krise können unzählige Kultur- und Sportveranstaltungen nicht wie geplant stattfinden. Sie werden verlegt oder fallen aus. Viele Verbraucher bringen dafür großes Verständnis auf. Sie sind bereit, Ersatztermine oder Gutscheine zu akzeptieren. Oder verzichten sogar auf Rückzahlung des Eintrittsgeldes. Wer einen Ersatztermin nicht wahrnehmen kann oder in einer existenziellen Notlage ist und das bezahlte Eintrittsgeld deshalb zurückverlangt, darf bei den Anbietern nicht auf taube Ohren stoßen.
Grundsätzlich gilt laut Bradler: Werden Veranstaltungen auf einen anderen Termin verlegt, haben Verbraucher das Recht, das bereits bezahlte Geld für die Eintrittskarten zurückzuverlangen. Eventim verweigert das mit der Begründung, die Tickets seien weiterhin gültig. Diese Vorgehensweise verstößt nach Meinung der Verbraucherschützer gegen geltendes Recht.