Gericht: Sequenz in Sabrina-Setlur-Song abgekupfert
Hamburg (dpa) - Die Komponisten des Sabrina-Setlur-Songs „Nur mir“ haben laut einem Gerichtsurteil den Hintergrund-Rhythmus von einem Stück der Musikgruppe Kraftwerk abgekupfert und gegen das Urheberrecht verstoßen.
Das urteilte das Hamburger Oberlandesgericht, wie die Pressestelle mitteilte.
Demnach kopierten die Komponisten eine zwei Sekunden lange Sequenz aus dem 1977 entstandenen Kraftwerk-Titel „Metall auf Metall“ und legten diese als Dauerschleife unter den Hip-Hop-Song. Den hatte die deutsche Künstlerin Sabrina Setlur (37) im Jahr 1997 eingesungen.
Die Beklagten könnten sich nicht auf das Recht zur freien Benutzung berufen, weil sie in der Lage gewesen wären, die gesampelte Sequenz selbst herzustellen, entschied der Senat.