Bushido klagt gegen Indizierung von „Sonny Black“

Köln (dpa) - Der Rapper Bushido klagt gegen die Indizierung seines Albums „Sonny Black“. Vor dem Kölner Verwaltungsgericht sei für den 2. September ein Termin zur mündlichen Verhandlung angesetzt, sagte eine Gerichtssprecherin am Freitag.

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien in Bonn hatte das Album mit allen 15 Liedern als jugendgefährdend eingestuft, weil in den Texten Gewalt verherrlicht sowie Frauen und Homosexuelle diskriminiert würden.

Seit dem 30. April 2015 darf das Album nicht mehr an Minderjährige verkauft oder öffentlich beworben werden. „Eine zu klärende Frage wird nun sein, inwieweit das Werk der Kunstfreiheit unterliegt“, erläuterte die Gerichtssprecherin.

In einem ähnlichen Fall hatte der Rapper im vergangenen Juni vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht (OVG) einen Erfolg erzielt. Dieses hatte entschieden, dass der Bushido-Song „Stress ohne Grund“ zu Unrecht auf der Liste für jugendgefährdende Medien stehe. Die Bundesprüfstelle habe nicht ausreichend untersucht, ob es sich bei dem umstrittenen Lied um Kunst handele.

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