Düsseldorf Achenbach soll Aldi-Familie 15 Millionen zahlen

Vergleich vor dem Oberlandesgericht angestrebt. Zweiter Prozess um die Rente des toten Vaters.

Düsseldorf: Achenbach soll Aldi-Familie 15 Millionen zahlen
Foto: Federico Gambarini

Düsseldorf. Gleich zweimal beschäftigte Kunstberater Helge Achenbach am Donnerstag die Düsseldorfer Justiz. Vor dem Oberlandesgericht deutet sich ein Vergleich im Zivilstreit mit der Aldi-Familie an. Vor dem Landgericht ging es um Achenbachs Vater Walter, der im Dezember vor zwei Jahren starb. Weil dessen Tod zu spät gemeldet wurde, zahlte das Rentenwerk der Bundesbahnbeamten noch bis zum März vergangenen Jahres über 7200 Euro aus.

Wegen des Betrugs beim Verkauf von Bildern und Oldtimern hatte das Landgericht Achenbach dazu verurteilt, 19,4 Millionen an die Familie Albrecht zu zahlen. Dagegen hatte der Kunstberater Revision eingelegt. Inzwischen sind die Forderungen sogar auf 24 Millionen Euro angestiegen. Eine Summe, die Achenbach, dessen Firmen sich in der Insolvenz befinden, niemals mehr aufbringen kann. Selbst sein Anwalt Urs Breitsprecher erklärte am Randes des Prozesses, dass er inzwischen „für lau“ arbeite.

Darum waren sich am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht alle Prozessbeteiligten einig, dass es keinen Sinn macht, dieses Verfahren fortzuführen. Schließlich einigten sich die Anwälte darauf, dass Achenbach eine Forderung von 15 Millionen Euro anerkennt. Wie viel von dem Geld tatsächlich fließen wird, ist aber völlig unklar. Aus verschiedenen Versteigerung von Kunstwerken aus dem Firmenbestand sind inzwischen rund 7,5 Millionen Euro zusammengekommen. Gestritten wird noch um ein beschlagnahmtes Uecker-Bild im Wert von einer halben Million Euro, das angeblich Achenbachs Ehefrau Dorothee gehört.

Um ganz andere Summen geht es in dem Prozess vor dem Landgericht. Erst mit vier Monaten Verspätung sei dem Rentenwerk des Bundesbahnbeamten der Tod von Achenbachs Vater gemeldet worden. Der größte Teil der 7241 Euro war da längst ausgegeben — für die Beerdigung. Strafrechtlich hat sich Achenbach in diesem Fall nichts vorzuwerfen, doch er war Erbe des Vermögens.

Sein schwer kranker Vater hatte zuletzt einen Betreuer, der sich um die finanziellen Angelegenheiten des Verstorbenen kümmerte. Der soll es versäumt haben, den Tod von Walter Achenbach rechtzeitig gemeldet zu haben, was der Mann allerdings bestreitet. Am 10. Dezember wird das Gericht seine Entscheidung bekannt geben.

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