Kein Schadenersatz für gestohlene Kunst der Oetker-Stiftung

Düsseldorf (dpa).Nach dem Diebstahl von Kunstwerken der Oetker-Stiftung in Düsseldorf hat das dortige Landgericht eine millionenschwere Schadenersatzklage abgewiesen. Der Versicherer, der Kölner HDI-Gerling-Konzern, hatte fünf Männer verdächtigt und auf Zahlung von knapp 1,1 Millionen Euro verklagt.

Diebe waren Anfang Juli 2008 nachts mit einem Generalschlüssel unbemerkt in das Bankhaus Lampe in Düsseldorf eingedrungen und hatten Kunstwerke unter anderem von Carl Spitzweg, Paula Modersohn-Becker und Gabriele Münter erbeutet. Die Versicherung hatte Detektive mit der Aufklärung des Falls beauftragt und war überzeugt, dass die Beklagten bei dem Coup vor knapp sechs Jahren mitgemacht hatten.

Doch die Ermittlungsergebnisse reichten den Richtern nicht. Die Assekuranz habe keinem der fünf Männer, darunter auch zwei Anwälte, eine Tatbeteiligung nachweisen können, hieß es am Freitag (Az.: 15 O 542/09). Die beiden Anwälte hatten der Lampe-Bank den Rückkauf der gestohlenen Kunstwerke zum Preis von 300 000 Euro inklusive 9000 Euro Anwaltsgebühren angeboten. Das Bankhaus Lampe gehört zum Oetker-Konzern.

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