Im Sinn der Kunstfreiheit
Die Freiheit der Kunst wird völlig zu Recht durch das Grundgesetz geschützt. Für das Publikum bedeutet das unter Umständen, die ein oder andere Zumutung aushalten zu müssen — auch Geschmacklosigkeiten wie Hakenkreuze und Meeses fast schon gewohnheitsmäßiges Zucken im rechten Arm.
14.08.2013
, 22:17 Uhr
Klar ist, dass es immer auf den Kontext ankommt. Eine öffentliche Diskussion ist zumindest für das Gericht in Kassel unverdächtig. Ein Freispruch also für die Kunst.