Im Sinn der Kunstfreiheit

Die Freiheit der Kunst wird völlig zu Recht durch das Grundgesetz geschützt. Für das Publikum bedeutet das unter Umständen, die ein oder andere Zumutung aushalten zu müssen — auch Geschmacklosigkeiten wie Hakenkreuze und Meeses fast schon gewohnheitsmäßiges Zucken im rechten Arm.

Klar ist, dass es immer auf den Kontext ankommt. Eine öffentliche Diskussion ist zumindest für das Gericht in Kassel unverdächtig. Ein Freispruch also für die Kunst.

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