AMTS-ABSCHIED Superintendent kündigt Abschied an

Krefeld/Kreis Viersen. · Burkhard Kamphausen geht 2019 in Rente. 

Burkhard Kamphausen (Mitte) geht 2019 in vorzeitigen Ruhestand.

Burkhard Kamphausen (Mitte) geht 2019 in vorzeitigen Ruhestand.

Foto: Furchheim

Krefelds Superintendent, höchster Geistlicher im evangelischen Kirchenkreis Krefeld-Viersen mit rund 101 000 Christen in den Gemeinden, wird vorzeitig in den Ruhestand gehen. Ausscheiden will Burkhard Kamphausen zum 1. Juli 2019. Seine Amtszeit ginge regulär bis 2024. „Es ist Zeit – auch für mich“, sagte der Pfarrer in seinem Jahresbericht anlässlich der Herbstsynode. „Die Gründe liegen im persönlichen Bereich.“

Mit dieser Entscheidung bekommt eine Frage, die auch bei der Synode am Sonntag in der Kreuzkirche in Lank diskutiert wurde, neues Feuer: Soll es weiter bei einem ehrenamtlichen Superintendenten im Kirchenkreis bleiben oder soll es eine hauptamtliche Regelung geben?

Bisher nahmen die Amtsträger ihre Aufgaben im Nebenamt wahr, blieben gleichzeitig Pfarrer ihrer Gemeinde, die dafür durch einen anderen Pfarrer vertretungsweise entlastet wurden. Im Fall von Burkhard Kamphausen ist das die Gemeinde Krefeld-Süd mit Markuskirche und Lutherkirche.

Möglich ist aber auch, dass die Kreissynode eine Superintendenten-Stelle errichtet. Ihr Inhaber würde dann im Hauptamt arbeiten. Er müsste nicht aus Krefeld kommen. Die Stelle könnte innerhalb der rheinischen Kirche oder sogar bundesweit ausgeschrieben werden.

Beispiele für hauptamtliche Superintendenten gibt es im evangelischen Kirchenkreis Düsseldorf, wo es ab Dezember der Fall sein soll, oder in Kirchenkreisen wie Solingen und Wuppertal, wo es bereits seit sechs Jahren so geregelt wird.

Im Kirchenkreis Krefeld-Viersen soll nun in einer Sondersynode Anfang März entschieden werden, wie das Amt besetzt wird. Zuvor soll es noch eine Informationsveranstaltung für die Synodalen geben, also für die insgesamt 140 sogenannten Synodalen, sprich die Mitglieder des Kreissynodalvorstandes, Delegierten der 26 Gemeinden des Kirchenkreises, Vertreter aus kirchlichen Einrichtungen und anderen Arbeitsfeldern sowie berufene Mitglieder.

Nach ihrer Entscheidung im März liefe dann der jeweilige Findungsprozess an. Bliebe der Superintendent im Nebenamt tätig, könnten sich alle Inhaber von Pfarrstellen des Kirchenkreises darauf bewerben. Auf der regulären Frühjahrssynode im Mai könnte das Amt dann neu besetzt werden. Bei einer Ausschreibung für eine hauptamtliche Besetzung wäre eine Wahl bei einer weiteren Sondersynode im Sommer oder bei der nächsten Herbstsynode möglich. ok

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