AGB : Allgemeine Geschäftsbedingungen LocalListing
Ziffer 1 Vertragsgegenstand
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Gewerbetreibenden („Auftraggeber“) und der RegioHelden GmbH und mit dieser gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Gesellschaften („Auftragnehmer“) über die Erbringung von verschiedenen Serviceleistungen durch Auftragnehmer zur Verbesserung der Onlinepräsenz des Auftraggebers. Auftragnehmer bietet hierbei insbesondere die folgenden Serviceleistungen an, die der Auftraggeber je nach Auftrag in Kombination oder als einzelne Leistung beauftragt:
● Online-Werbemaßnahmen: Durchführung von Werbemaßnahmen, insbesondere in Form von Online Bannerwerbung (Desktop und/oder Mobile), t-online/local. In-App Werbung, nativer Werbung, Videowerbung auf Youtube oder Facebook-/Instagramwerbung (ggfs. einschließlich Erstellung von dazugehörigen Werbemitteln).
● Google Ads-Werbemaßnahmen: Konzipierung, Erstellung und Optimierung von Google Ads Werbekampagnen des Auftraggebers.
● Suchmaschinenoptimierung: Analyse und Bearbeitung des Internetauftritts des Auftraggebers mit dem Ziel, eine bessere Positionierung in Suchmaschinen zu erreichen bzw. zu erhalten.
● Listingmaßnahmen/Verzeichniseinträge: Einrichtung/Zugang zu einem zentralen System zur Verwaltung von Unternehmensdaten und Übermittlung der Daten an Online-Verzeichnisse/Listings.
● Erstellung; Pflege und Hosting Onlineauftritt: Erstellung, Bearbeitung/Pflege und Hosting der Webseite und/oder von Social Media Profilen des Auftraggebers.
Ziffer 2 Auftragserteilung
2.1 Indem der Auftraggeber seinen Auftrag schriftlich oder elektronisch an Auftragnehmer übermittelt, gibt er ein Angebot ab. Der Vertrag zwischen Auftragnehmer und dem Auftraggeber kommt erst zustande, wenn Auftragnehmer das Angebot des Auftraggebers schriftlich per Brief oder per E-Mail annimmt.
2.2 Eine Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag oder des Vertrags selbst auf Dritte bedarf der Zustimmung der anderen Vertragspartei. Auftragnehmer ist jedoch dazu berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Pflichten Dritter zu bedienen. Auftragnehmer ist aber ohne Zustimmung des Auftraggebers berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertrag sowie den Vertrag selbst auf ein verbundenes Unternehmen gemäß §§ 15 ff. AktG zu übertragen.
2.3 Die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ist ausgeschlossen.
2.4 Soweit der Auftraggeber selbst im Auftrag eines Dritten Unternehmers handelt, hat Auftraggeber dies Auftragnehmer bei Vertragsschluss anzuzeigen und zu versichern, entsprechend vom Dritten Unternehmer bevollmächtigt zu sein.
Ziffer 3 Leistungen von Auftragnehmer
3.1 Die von Auftragnehmer zu erbringenden Serviceleistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag sowie ggfs. aus den entsprechenden Leistungsbeschreibungen, die unter https://www.stroeer-online-marketing.de/downloads einsehbar bzw. dem Auftrag beigefügt sind.
3.2.1 Bei Online-Werbemaßnahmen schuldet der Auftragnehmer je nach Auftrag die Schaltung von Werbemitteln auf von mit Auftragnehmer verbundenen Vermarktungsunternehmen der Ströer Gruppe oder von Google vermarkteten Online-Medien Dritter (Desktop-/Mobilewebsites, Apps) sowie auf Youtube, Facebook und/oder Instagram. Geschuldet ist hierbei lediglich die Auslieferung der vereinbarten Art und Anzahl von Werbemitteln mit den im Auftrag vereinbarten Parametern/Konkretisierungen (Targeting, Channelauswahl etc.). Soweit nicht explizit im Auftrag anders bestimmt, besteht kein Anspruch des Auftraggebers auf eine bestimmte Platzierung der Werbemittel auf bestimmten Websites im vereinbarten Umfeld/Channel und auf eine bestimmte Dauer der Werbemitteleinblendung. Ebenfalls kann kein Konkurrenzausschluss gewährt werden. Auftragnehmer garantiert keine bestimmte Anzahl von Unique Usern (Einzelnutzern), Visits (Besuchen auf einer Domain/einem Social Media Profil), Page Impressions (Sichtkontakte je Website), AdImpressions (Sichtkontakt je Werbemittel auf der Website), AdViews (Aufrufe der Internetseite/Social Media Profil, auf die das betreffende Werbemittel geschaltet ist), AdClicks (Anklicken des geschalteten Werbemittels) oder eine bestimmte AdClick Rate (Verhältnis von AdViews und AdClicks). Soweit die für einen bestimmten Zeitraum vereinbarte Anzahl an AdImpressions (z.B. AdImpressions pro Einmalkampagne, AdImpressions pro Monat) nicht erreicht wird, ist Auftragnehmer berechtigt, die Laufzeit der Kampagne entsprechend zeitlich zu verlängern.
3.2.2 Die Ermittlung der generierten Vergütungseinheiten (AdImpressions) erfolgt ausschließlich durch Kampagnenreports, die mittels des von Auftragnehmer bzw. des durchführenden Vermarkters verwendeten Ad-Servers erstellt werden. Da es durch das erforderliche Zusammenspiel mehrerer technischer Systeme zu Zähldifferenzen kommen kann, können abweichende eigene Erkenntnisse und Zählungen des Auftraggebers für Korrekturen des Kampagnenreports nicht unmittelbar herangezogen werden.
3.2.3 Auftragnehmer behält sich vor, die Schaltung oder Auslieferung von Werbemitteln jederzeit abzulehnen oder zu unterbrechen, wenn Hinweise darauf vorliegen, dass diese Werbemittel oder die Zielseiten, auf die die jeweiligen Werbemittel verweisen, rechtswidrig sind oder gegen die guten Sitten verstoßen könnten (s. auch Ziffer 4.2) oder die Schaltung oder Auslieferung den Interessen der Vermarkter/Publisher (insbesondere von diesen vorgegebenen Werberichtlinien) oder den Interessen von Auftragnehmer selbst nicht entspricht. Dies gilt auch dann, wenn die betreffenden Werbemittel bereits geschaltet worden sind. Auftragnehmer wird den Auftraggeber über die Nichtschaltung der Werbemittel unter Angabe der Gründe unverzüglich benachrichtigen.
3.3 Bei Google Ads-Werbemaßnahmen schuldet Auftragnehmer je nach vereinbartem Umfang neben der Verwaltung des vereinbarten Google Ads Tagesbudgets, die Erstellung eines Google Ads-Kontos und bzw. falls bereits ein Google Ads Konto besteht nur die laufende Änderung/Anpassung des erstellten bzw. bestehenden Kontos mit dem Ziel der Optimierung (d.h. einer Verbesserung der Key-Performance-Werte wie z.B. Anzeigenrang, Klickrate). Auftragnehmer kann jedoch keine Gewähr für eine tatsächliche Optimierung geben, da der Erfolg der ergriffenen Optimierungsmaßnahmen von einer Vielzahl sich stetig ändernder Faktoren (z.B. Google Algorithmus, Maßnahmen von Wettbewerbern etc.) abhängt. Nach Ende der Vertragslaufzeit wird, soweit das GoogleAds Konto von Auftragnehmer erstellt wurde, das Konto geschlossen. Ein bereits bestehendes Konto des Auftragnehmers wird wieder auf den Ausgangszustand vor Auftragsbeginn zurückgestellt und das alleinige Zugriffsrecht an den Auftragnehmer zurückgegeben.
3.4 Bei Suchmaschinenoptimierung schuldet der Auftragnehmer die Bearbeitung bzw. Erstellung der Webseite des Auftraggebers mit dem Ziel, dass diese Erstellung/Änderungen dazu führen, dass die Webseite in der Suchmaschine Google zu hohen Positionen in der Ergebnisliste bei bestimmten Suchbegriffen führt („Optimierungsmaßnahmen“). Die Parteien stimmen dafür zu Anfang des Vertrags die angestrebten Ziele (definierten Suchbegriffe/Suchbegriffskombinationen) ab und Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber die am besten geeigneten und geplanten Optimierungsmaßnahmen (“Maßnahmen”) im Rahmen eines persönlichen Angebots mit. Die Maßnahmen können sich jedoch aus verschiedenen Gründen (z.B. Änderung des Google Algorithmus, Änderung des Wettbewerbsumfelds des Auftraggebers, Umplanung nach Absprache etc.) jederzeit ändern. Ob und in welcher Art und Weise Änderungen der vorgesehenen Maßnahmen vorgenommen werden, steht dabei im alleinigen Ermessen von Auftragnehmer. Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, sämtliche in der Leistungsbeschreibung bzw. im persönlichen Angebot aufgeführten Leistungen/Maßnahmen vorzunehmen. Je nach vereinbartem Budget und Änderung der Umstände kann sich die prognostizierte Dauer für zunächst geplante Maßnahmen, deren Bedeutung und somit deren Reihenfolge ändern und ggfs. zunächst geplante Maßnahmen im Rahmen des avisierten Zeitrahmens/Budget ggfs. auch ganz entfallen. Auftragnehmer wird dabei im besten Wissen und Gewissen zum Wohle des Auftraggebers nach dem jeweiligen aktuellen Stand der Technik entsprechend der aktuellen Umstände seine Aufgabe ausführen. Auftraggeber kann jedoch aus den oben aufgeführten Gründen keine Gewähr dafür übernehmen, dass die veranlassten Maßnahmen zu einer (dauerhaften) Aufnahme bzw. Verbesserung der Webseite des Auftraggebers in den Google-Suchlisten führen. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber die an der Webseite geplanten Textänderungen vorab schriftlich mitteilen. Soweit der Auftraggeber nicht innerhalb von 2 Wochen widerspricht, gelten diese als freigegeben. Eine spätere Rücknahme der Änderung bleibt möglich.
3.5 Bei Listingmaßnahmen/Verzeichniseinträgen schuldet Auftragnehmer den Zugang und den Betrieb eines zentralen Systems zur Verwaltung von Unternehmensdaten (Citation Management). Dabei übermittelt Auftragnehmer nach Vertragsschluss die vom Auftraggeber im Rahmen der Einrichtung des Content Management System angegebenen Unternehmensstandortdaten und ggfs. Zusatzdaten (zusammen „Unternehmensdaten“) an mindestens die vertraglich vereinbarte Anzahl von Verzeichnissen, Navigationssystemen, Apps & Maps (zusammen im Folgenden „Verzeichnisse“) aus dem aktuellen Verzeichnisportfolio (einsehbar unter https://www.stroeer-online-marketing.de/produkte/listing/smb-verzeichnisuebersicht/). Auftragnehmer ist bei der Auswahl der Verzeichnisse aus dem Verzeichnisportfolio frei. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Übermittlung seiner Unternehmensdaten an ein bestimmtes Verzeichnis besteht nicht. Scheidet ein ausgewähltes Verzeichnis während der Laufzeit des Vertrags mit dem Auftraggeber aus dem Verzeichnisportfolio aus, wird Auftragnehmer ggfs. die Unternehmensdaten an ein anderes Verzeichnis aus dem Verzeichnisportfolio übermitteln, so dass zu jeder Zeit die Übermittlung an die vereinbarte Mindestanzahl an Verzeichnissen gewährleistet ist. Auftragnehmer schuldet nur die ordnungsgemäße Übermittlung der Unternehmensdaten an die Verzeichnisse. Der Auftragnehmer bzw. der ggfs. von ihm beauftragte Dritte übernimmt keinerlei Gewähr oder Garantie hinsichtlich der Veröffentlichung der übermittelten Unternehmensdaten. Der Zeitpunkt der Veröffentlichung der übermittelten Unternehmensdaten, die Veröffentlichungsdauer, die Art der Veröffentlichungsdarstellung sowie der Umfang der veröffentlichten Unternehmensdaten hängt vom einzelnen Verzeichnis und dessen Nutzungsbedingungen, Qualitätsstandards und weiteren Richtlinien des Verzeichnis bzgl. der übermittelten Inhalte ab und kann durch Auftragnehmer nicht beeinflusst werden. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass aufgrund der ggfs. geltenden Nutzungsbedingungen/Richtlinien eines Verzeichnisses, dieses ggfs. die Veröffentlichung übermittelter Unternehmensdaten ganz oder teilweise ablehnt oder entsprechend der Richtlinien des Verzeichnisses verändert. Auftragnehmer sowie ggfs. der mit der Durchführung beauftragte Dritte ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, übermittelte Unternehmensdaten, die unvollständig oder fehlerhaft (z.B. falsche Schreibweise des Städtenamens, falsche Postleitzahl) sind oder nicht dem vom jeweiligen Verzeichnis geforderten Format entsprechen entsprechend zu ändern. Eine diesbezügliche Prüfpflicht besteht nicht. Sollte der jeweilige Verzeichnispartner die technischen Voraussetzungen hierfür erfüllen, wird Auftragnehmer auch den Schutz vor Veränderung durch Dritte (Data-Lock) aktivieren. Auftragnehmer haftet nicht für die Leistungen der Verzeichnispartner, d.h. insbesondere nicht für die ordnungsgemäße Veröffentlichung und Pflege durch die Verzeichnispartner oder für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Regelungen durch die Verzeichnispartner. Nach Vertragsende hat Auftragnehmer das Recht zur sofortigen Löschung sämtlicher Einträge, wobei eine Verpflichtung zur Löschung nicht besteht. Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr dafür, dass nach Beendigung des Vertragsverhältnisses die von Auftragnehmer übermittelten Unternehmensdaten weiterhin in gleicher Form veröffentlicht bleiben. Aufgrund der vertraglichen und technischen Anbindungen an Verzeichnispartner sind von Auftragnehmer übermittelte Daten für bis zu 12 Monate ab Übermittlung vom jeweiligen Verzeichnis Auftragnehmer zugeordnet, so dass ein ggfs. gesetzter Schreibschutz (Data-Lock) für diesen Zeitraum möglicherweise nicht entfernt werden kann. Auftragnehmer ist nicht dazu verpflichtet, auf die Deaktivierung des Schreibschutzes hinzuwirken oder Änderungen vorzunehmen. Da sich bei Verzeichniseinträgen aus technischen Gründen beim gleichzeitigen Einsatz mehrerer Synchronisationsdienste schwerwiegende Probleme bei der Konsistenz der Profil-Daten ergeben können, stimmt der Auftraggeber zu, während der Vertragslaufzeit eines Vertrags über die Erstellung und Pflege von Verzeichniseinträgen mit keinem anderen Synchronisationsdienstleister zusammenzuarbeiten.
3.6 Bei der Erstellung, Pflege und Hosting von Onlineauftritten schuldet der Auftragnehmer je nach Vereinbarung die Erstellung von Webseiten und/oder Social Media Auftritten im vereinbarten Umfang entsprechend des Briefings und Beistellung von Materialien durch den Auftragnehmer und deren technische Pflege ggfs. Vornahme von Änderungen während der vereinbarten Laufzeit. Ebenfalls erbringt Auftragnehmer je nach Vereinbarung Hostingleistungen, Erstellung einer Wunschdomain (soweit Wunsch (budget-)technisch möglich) und/oder Umzug einer Domain. Soweit im Vertrag “Miete” einer Webseite vereinbart ist, erstellt, pflegt und hostet der Auftragnehmer die Webseite entsprechend der vertraglichen Vereinbarung. Der Auftraggeber erhält jedoch kein Nutzungs- und Zugriffsrecht auf die Webseite. Inhaber der Domain ist der Auftragnehmer. Dieser ist berechtigt, nach Vertragsende die Webseite abzuschalten. Eine Übergabe der Webseite/Domain an den Auftraggeber nach Vertragsende ist nicht Bestandteil des Mietvertrags. Soweit “Kauf” der Webseite vereinbart ist, hat der Auftraggeber erst mit Beendigung des Vertrags über ggfs. vereinbarter Service-/und Hostingleistungen durch Auftragnehmer und vollständiger Bezahlung der für die Erstellung der Webseite vereinbarten Vergütung einen Anspruch auf Übertragung des ausschließlichen Nutzungsrechts an und des alleinigen Zugriffsrechts auf die Webseite. Der Auftraggeber kann in diesem Fall einen Export der Seite anfordern oder das Hosting weiter zum vertraglich vereinbarten Entgelt über den Auftragnehmer fortlaufen lassen.
3.7 Der Auftragnehmer ist dazu berechtigt, sich bei der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen Dritter zu bedienen bzw. Produkte Dritter hierfür zu nutzen.
Ziffer 4 Pflichten des Auftraggebers
4.1 Abhängig von der beauftragten Serviceleistung ist der Auftraggeber verpflichtet, verschiedene Mitwirkungs-/Beistellpflichten zu erbringen, wie:
● Benutzerkonten, Profile in sozialen Medien und sein Content Management System bei Auftragnehmer einzurichten und hierbei Angaben zu seinem Unternehmen und dessen Standorten zu machen,
● fertige Werbemittel bereitzustellen,
● für die Erstellung von Werbemitteln und/oder Einrichtung/Optimierung von Websites und/oder Social Media Accounts durch Auftragnehmer - sofern beauftragt - Fotos und/oder Logos etc. an Auftragnehmer zu übermitteln,
● dem Auftragnehmer Zugang und ggfs. das Recht zur (alleinigen) Bearbeitung/Verwaltung von/zu bereits bestehenden Websites, Social Media Accounts, und/oder Google Ads Account zu gewähren,
● dem Auftragnehmer Zugang zu CMS-Systemen, Google My Business, Google Analytics, zum Webhosting, FTP Zugang etc. zu gewähren,
● Prüfung/Korrektur/Freigabe vom von Auftraggeber erstellter Werbemaßnahmen/Kreativleistungen wie Webseiten/Social Media Accounts, Werbemittel, Wortbeiträge (s. auch Ziffer 4.4 und 4.5)
(zusammen „Mitwirkungs-/Beistellpflichten“).
Bezüglich der von ihm zu erbringenden Mitwirkungs-/Beistellpflichten erhält der Auftraggeber nach Vertragsschluss von Auftragnehmer telefonisch oder per E-Mail eine entsprechende Anleitung und Erklärung von seinem zuständigen Kundenbetreuer sowie bei vom Auftraggeber beizustellenden Materialien/Werbemitteln die erforderlichen technischen Vorgaben sowie die Information, wohin diese in welcher angemessenen Frist anzuliefern sind bzw. in welcher Frist die Mitwirkungshandlungen zu erfüllen sind.