Willich. Hausarzt verweigert zunächst Corona-Test

Willich. · Willicher hatte sich in Ischgl infiziert.

Einem 42-jährigen Willicher ging es richtig schlecht, nachdem er am 7. März aus seinem Ski-Urlaub in Ischgl zurückkam. Auch drei seiner vier Freunde, mit denen er dort war, hatten starke Grippesymptome. Am Montag, so seine Frau (29), sei ihr Mann zu seinem Hausarzt in Willich gegangen, der ihn untersucht habe – jedoch nicht das Coronavirus getestet habe.

Sie habe jedoch nicht locker gelassen und ihn gedrängt, im Gesundheitsamt anzurufen. Da die beiden nicht wussten, welches Amt zuständig ist, rief er in Krefeld an und wurde dort abgewiesen. Mit der Begründung: Er sei doch schon beim Hausarzt gewesen, und Ischgl sei kein Risikogebiet und wieso er überhaupt anrufe. „Ischgl war zwar noch kein offizielles Corona-Risikogebiet. Aber es war schon bekannt, dass sich dort mehrere Leute angesteckt haben“, erklärt die 29-Jährige. Wieder habe ihr Mann seinen Hausarzt angerufen, um sich testen zu lassen. Was aber nicht für nötig gehalten worden sei.

 Am Mittwoch habe sich dann das Krefelder Gesundheitsamt gemeldet und um einen Coronavirustest gebeten, da Ischgl inzwischen als Risikogebiet eingestuft worden war. „Wir riefen daraufhin den Hausarzt an, der das nach wie vor nicht für notwendig hielt“, erzählt die Ehefrau. Der Arzt sei dann aber am Donnerstag um 8 Uhr „vermummt“ zu ihnen gekommen und habe einen Abstrich gemacht. Schon am Donnerstagnachmittag gab es das Ergebnis: Der Mann ist an Covid-19 erkrankt.

Daraufhin meldete sich auch das Gesundheitsamt des Kreises Viersen und stellte das Paar unter Quarantäne. Auch die Freunde des Mannes wurden kontaktiert und getestet. Die Ergebnisse stehen noch aus. Dem 42-Jährigen geht es inzwischen besser. Seine Frau ließ einen Test machen, der negativ ausfiel.

Eine Anfrage der WZ beim Kreis Viersen, wie die Situation der Hausarztpraxis in Willich bewertet werde, in der die erste Untersuchung des 42-Jährigen ohne Schutz durchgeführt wurde, wurde wie folgt beantwortet: „Das Kreisgesundheitsamt hat die Praxis nicht geschlossen. Es hält sich an die RKI-Regel, wonach 15 Minuten Sprechkontakt mit einem Gesprächsabstand von unter zwei Metern bestanden hat, um von einer möglichen Ansteckung auszugehen. Ob der Arzt aber darüber hinaus die Vorsichtsmaßnahme ergreifen wollte, die Praxis zu schließen, wissen wir nicht.“ Lee/msc

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