Grill-Attacke: Freispruch für den Angeklagten

Elvira M. hatte Wasser von oben auf den Grill geschüttet und dafür angeblich eine Ohrfeige vom Nachbarn unter ihr kassiert.

 Das Opfer der Grill-Attacke vor Gericht (rechts Anwalt Nicolai Mameghani).

Das Opfer der Grill-Attacke vor Gericht (rechts Anwalt Nicolai Mameghani).

Foto: Kirchner

Das hätte schiefgehen können – Grill-Zeit in Oberkassel. Unternehmer Peter S. (41, Namen geändert) und seine Verlobte freuten sich auf ihr leckeres Steak auf dem Balkon, als sich von oben ein Schwall Wasser über den heißen Gasgrill ergoss. Doch nicht der Attentäter stand am Donnerstag vor Gericht, sondern Peter S. Er soll die Nachbarin geschlagen haben.

Elvira M. (55) scheint nicht gerade beliebt zu sein. Peter S.: „Sie stiftet ständig Unfrieden und ist sehr streitsüchtig.“ Übers Grillen hat sie sich nie beschwert. Der Unternehmer: „Ich bin kein exzessiver Griller. Wir machen das höchstens zehnmal im Jahr.“ Aber an diesem lauen Frühlingstag hatte sich das Paar sehr auf das schöne Stück Steak gefreut.

Peter S.: „Ich stand am Grill und hob den Deckel an.“ Aus dem Augenwinkeln sah er, dass ein Schwall Flüssigkeit von oben ausgekippt wurde. Er ließ den Deckel fallen und sprang zurück. „Es gab eine Stichflamme, als explodiere der Grill.“

Seine Verlobte schaute nach ihm. „Ich hatte keine Verbrennungen, aber alles war schwarz – meine Klamotten, der ganze Balkon.“ Mit der Bierflasche in der Hand stürmte er nach oben und hämmerte gegen die Türe. Als die Nachbarin öffnete, herrschte Peter S. sie an: „Was sollte das denn?“ Doch statt sich zu entschuldigen, soll die Nachbarin noch seine Verlobte beleidigt hatten: „Ihre Nutte hat mein Auto zerkratzt.“ Eigentlich wollte der Unternehmer die Auseinandersetzung jetzt beenden. Aber da fiel erneut das Schimpfwort. „Ich habe sie am Gesicht gefasst, damit sie mich anschaut und aufhört.“ Doch angezeigt wurde er wegen einer Ohrfeige.

Die Richterin belehrte die Nachbarin, dass sie die Aussage verweigern könne, sollte sie sich einer Falschaussage oder einer Sachbeschädigung strafbar gemacht haben. Und siehe da: Das angebliche Opfer schwieg. Und Peter S. wurde freigesprochen.

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