Falsche Stadtwerke-Mitarbeiter verunsichern Kunden

Das Unternehmen und die Polizei warnen vor Betrügern, die Einblick in persönliche Daten verlangen.

 Echte Stadtwerke-Mitarbeiter können sich – beispielsweise beim Stromablesen – ausweisen.

Echte Stadtwerke-Mitarbeiter können sich – beispielsweise beim Stromablesen – ausweisen.

Foto: dpa/Jan Woitas

Besorgte Kunden haben in den vergangenen Tagen bei den Stadtwerken Meerbusch (stm) angerufen oder E-Mails geschrieben, weil sie wegen zweifelhafter Haustürbesuche verunsichert waren. Dadurch wurden die Stadtwerke Meerbusch auf fragwürdige Telefon- und Haustürangebote über angeblich neue Tarife aufmerksam.

Bei ihren Besuchen oder Telefonaten erwecken die vermeintlichen Außendienstmitarbeiter den Eindruck, für die Stadtwerke tätig zu sein und einen neuen, besonders günstigen Tarif anzubieten. Thomas Mörs, Leiter des Kundenservice, kennt die Methode. Die falschen Mitarbeiter stellen sich meist vor mit den Worten „Sie sind doch Kunde der Stadtwerke, da habe ich ein neues Angebot für Sie.“ Mörs erklärt: „So wird der Eindruck vermittelt, es handle sich um einen Mitarbeiter der Stadtwerke Meerbusch, der da vor der Tür steht.“

Am Telefon oder an der Tür werden dann Kundendaten abgefragt, oder es wird vorgegeben, eine Rechnung prüfen zu wollen. Mörs: „Wir fordern unsere Kunden nicht auf, uns unsere eigenen Abrechnungen zu erläutern. Das wäre absurd. Auch unterbreiten wir unsere Angebote stets schriftlich.“

Besondere Vorsicht sei bei unterdrückten oder unbekannten Rufnummern, besonders bei Mobilrufnummern, geboten. In diesen Fällen raten die Stadtwerke, aufzulegen, sich Uhrzeit oder Rufnummer zu notieren und unter Tel. 02159/9137333 über den Anruf zu informieren.

Fachleute weisen darauf hin: Für einen gültigen Vertrag ist entscheidend, dass sich die zwei Vertragspartner einig sind, welche Leistung für welche Gegenleistung erbracht werden soll. Ein am Telefon geschlossener Vertrag ist genauso gültig wie ein unterschriebener. Doch gelten besondere Regeln für den Verkauf am Telefon: Anrufe ohne Einverständnis zu Werbezwecken sind beispielsweise unzulässig. Kommt ein Vertrag nach einem Telefonat – oder schriftlich – zustande, beträgt das Widerrufsrecht 14 Tage, allerdings erst nach Eingang der schriftlichen Bestätigung über das Widerrufsrecht.

Experten warnen davor, übereilt neue Verträge abzuschließen

Neben unerwünschter Telefonwerbung wird häufig an der Haustür für den Wechsel des Energieversorgers geworben. „Grundsätzlich sind Haustürgeschäfte nicht verboten. Die Angebote und ‎Beratungen müssen aber seriös ablaufen und Kunden dürfen nicht gedrängt oder überrumpelt werden“, warnen Verbraucherschutzexperten. Betroffene sollten deshalb nichts unter Zeitdruck unterschreiben und Angebote und Vertragsbedingungen gründlich prüfen.

Wenn Stadtwerke-Mitarbeiter im Stadtgebiet unterwegs sind, handelt es sich außer bei Arbeiten an Gas-, Wasser-, Stromleitungen und der Straßenbeleuchtung häufig um Ableser für die jährliche Abrechnung. Dann allerdings informieren die stm rechtzeitig durch Pressemitteilungen und die eigene Internetseite. Zudem können sich die Mitarbeiter der Stadtwerke stets durch einen Dienstausweis legitimieren.

Die Stadtwerke sind persönlich und telefonisch erreichbar

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