Widerrufsrechte im Internethandel gelten künftig europaweit

Berlin (dpa) - Deutsche Verbraucher können künftig bei Internetgeschäften europaweit auf mehr Rechtssicherheit vertrauen. Der Bundestag verabschiedete am Freitag die Umsetzung der europäischen Verbraucherrechterichtlinie in deutsches Recht.

Wenn Verbraucher künftig in einem Internetshop oder an der Haustür einen Vertrag abschließen, können sie ihn europaweit ohne Angaben von Gründen 14 Tage lang widerrufen. Bisher galt eine Mindestfrist von nur sieben Tagen.

Die Unternehmer sind in Zukunft auch europaweit verpflichtet, dem Verbraucher die Informationen über Widerrufsrechte unaufgefordert zur Verfügung zu stellen, in Papierform oder auf einem Datenträger. Es wird allerdings bei unterlassener oder nicht ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung kein „ewiges Widerrufsrecht“ mehr geben, sondern es erlischt nach einem Jahr und 14 Tagen. Die FDP-Abgeordnete Judith Skudelny hob hervor, dass von der europaweiten Vereinheitlichung nicht nur die Verbraucher sondern auch der europäische Binnenmarkt profitiere.

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