Geldgeschäfte per Handy Vor Smartphone-Wechsel Bank- und Bezahl-Apps deinstallieren

Berlin · Das Smartphone ist ein Alleskönner, viele nutzen es auch für den Einkauf oder Bankgeschäfte unterwegs. Entsprechend ist bei einem Geräte-Wechsel aber einiges zu beachten.

Bezahlen im Vorbeigehen: Das Smartphone macht Geldgeschäfte mithilfe bestimmter Apps schnell und einfach. Bei einem Gerätewechsel sollten diese Apps allerdings deinstalliert werden.

Bezahlen im Vorbeigehen: Das Smartphone macht Geldgeschäfte mithilfe bestimmter Apps schnell und einfach. Bei einem Gerätewechsel sollten diese Apps allerdings deinstalliert werden.

Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/dpa-tmn

Bezahlen ist fast erschreckend einfach geworden: nach dem Einkauf nur das Smartphone vor den Scanner halten. Was aber, wenn die Zeit reif ist für ein neues Gerät und das alte vielleicht sogar weitergegeben wird? Damit es für Geldgeschäfte nicht mehr genutzt werden kann, sollten laut dem Bankenverband bestimmte Anwendungen deinstalliert werden.

Für Online- oder Mobile Banking gibt es meist zwei Apps: die der Bank und gegebenenfalls eine TAN-App. Wird mobil bezahlt, ist in der virtuellen Geldbörse (Wallet) entweder eine Debitkarte wie die Girocard oder eine Kreditkarte hinterlegt. Die Geldbörse ist entweder eine eigene Bank-App Ihrer Bank oder die Wallet zum Beispiel von Google Pay oder Apple Pay.

Sowohl die Banking- und die TAN-Apps als auch die digitale Karte müssen deinstalliert werden. Das geht gezielt oder per Zurücksetzen des Smartphones auf Werkseinstellung. Achtung: Bei Letzterem werden dann aber alle Apps und Daten auf dem Gerät sofort gelöscht.

Beim neuen Smartphone installieren Sie die Apps dann neu. Die Aktivierung der Banking- und TAN-Apps kann ein paar Tage dauern. Generell gilt: Am besten vorab noch einmal bei der Bank zum Gerätewechsel informieren.

Benutzen Sie eine digitale Girocard zum mobilen Bezahlen, kann sie ganz einfach in der App selbst wiederhergestellt werden. Eine digitale Karte von Mastercard oder Visa muss dagegen neu importiert werden.

© dpa-infocom, dpa:230609-99-996332/2

(dpa)
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