Verfassungsbeschwerde gegen Internetsperren

Bielefeld (dpa) - Das Gesetz gegen Kinderpornographie im Internet soll auf den juristischen Prüfstand: Der Bürgerrechte-Verband „Arbeitskreis Zensur“ hat Verfassungsbeschwerde gegen das sogenannte „Zugangserschwerungsgesetz“ eingereicht, wurde am Mittwoch in Bielefeld mitgeteilt.

Das umstrittene Gesetz war vor rund einem Jahr in Kraft getreten. Es verpflichtet Anbieter von Internetzugängen, Websites mit kinderpornographischen Inhalten, die auf einer geheimen Liste des Bundeskriminalamts geführt werden, zu sperren. Diese Sperrung wurde aber von der Bundesregierung ausgesetzt. Für ein Jahr sollte versucht werden, solche Seiten zu löschen. Bisher hat sich die Koalition von Union und FDP noch nicht auf eine einheitliche Position einigen können.

Der Arbeitskreis hält Internetsperren für eine ungeeignete und unverhältnismäßige Maßnahme. Vielmehr müssten entsprechende Inhalte gelöscht werden. Dies sei durchaus möglich. „Besonders bedenklich ist dabei, dass die Entscheidung darüber, ob statt anderen Maßnahmen eine Sperre von Internetseiten durchgeführt wird, einzelne Beamte des BKA fällen“, kritisierte Thomas Stadler, der die Verfassungsbeschwerde als Anwalt vertritt.

Der Arbeitskreis ist ein überparteilicher Zusammenschluss mehrerer Online-Bürgerrechtsorganisationen, Internet-Aktivisten, Netzpolitiker, Juristen, Medienwissenschaftler, Medienpädagogen und Techniker. Unter den vier Beschwerdeführern sind auch zwei Mitglieder der Enquête-Kommission Internet und digitale Gesellschaft des Deutschen Bundestages.

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