Gadgets zum Grausen : Ungeliebte Technik-Geschenke loswerden
Berlin(dpa/tmn) — Gar nicht benötigt, falsches Modell oder doppelt bekommen: Über manche Geschenke freut man sich einfach nicht so richtig. Im Gegenteil. Aber einfach wegwerfen kann und will man die ungewollten Kopfhörer, Smartphones oder Games auch nicht.
Sinnvoller und gewinnbringender ist es, die Enttäuschung einzugestehen, oder die Geräte und Medien einfach gleich auf eigene Faust zu verkaufen. Am besten ist es, dem Schenkenden zu gestehen, dass er mit dem Präsent nicht ins Schwarze getroffen hat. Das kostet zwar mitunter Überwindung, ist aber ansonsten unkompliziert.
Ist das Geschenk im Netz bestellt worden, kann man es innerhalb von 14 Tagen zurückgeben oder umtauschen, erklärt Kathrin Körber von der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Mancher Onlineshop räumt seinen Kunden sogar freiwillig einen Monat Rückgaberecht ein.
Beim Kauf im Laden besteht zwar kein Rechtsanspruch auf Rückgabe, die Händler sind aber meist trotzdem kulant, wenn man den Kassenbon hat. Oft wird die Ware dann getauscht, oder es gibt einen Gutschein. Und einige stationäre Händler erstatten sogar den Kaufpreis.
Wer lieber verschweigen will, dass das Präsent eher ein Schuss in den Ofen war, sollte es verkaufen. Teils kostenlose Kleinanzeigen kann man zum Beispiel bei Ebay-Kleinanzeigen, Kalaydo, Shpock und auf vielen anderen Seiten schalten.
Die Seiten und Portale helfen auch erst einmal dabei, sich darüber zu informieren, welcher Preis für das jeweilige Produkt realistisch ist. Denn den Neupreis, den man für Technik online über Preissuchmaschinen herausfinden kann, wird man auf den Kleinanzeigen-Seiten oder Online-Marktplätzen wie Ebay oder Amazon eher nicht erzielen. Bei Ebay kann man zum Beispiel unter dem Menüpunkt „Erweiterte Suche“ ein Häkchen bei „Beendete Angebote“ setzen und sieht so, mit welchem Preis frühere Auktionen beendet wurden.