Üble Nachrede im Internet ist strafbar

Berlin (dpa/tmn) - Wer im Internet falsche Behauptungen oder wilde Spekulationen über andere verbreitet, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Das gilt erst recht, wenn Vorverurteilungen in einem Aufruf zur Lynchjustiz gipfeln.

Einen solchen Aufruf hatte ein 18-Jähriger nach dem Mädchenmord in Emden ins Internet gestellt - er muss dafür nun zwei Wochen in den Jugendarrest. Welche Äußerungen im Netz noch rechtliche Folgen haben können, erklärt der Berliner Rechtsanwalt Nikolai Venn, Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

So ist nicht nur der Aufruf zur Lynchjustiz strafbar: Negative Aussagen über andere bezeichnen Richter und Anwälte als üble Nachrede. Das kann der Vorwurf einer Straftat sein, sogenannte ehrenrührige Äußerungen wie „Mein Kollege ist faul“ reichen dafür aber schon aus. Ist die Aussage sicher falsch, spricht man von Verleumdung.

Beleidigungen sind dagegen keine Tatsachenbehauptungen, sondern Werturteile, meistens im Zusammenhang mit Schimpfwörtern. Strafbar sind sie allerdings auch. Und auch ohne Straftat droht für negative Beiträge über andere Menschen immer rechtlicher Ärger, zum Beispiel durch eine zivilrechtliche Klage wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte.

Soziale Netzwerke haben für solche Fälle sogenannte Community Standards oder Nutzungsbedingungen. Facebook verbietet seine Nutzern zum Beispiel nicht nur Gewaltandrohungen, sondern auch Aufforderungen und Verabredungen zu Gewalt, Mobbing und Hassreden. Wer dagegen verstößt, kann zum Beispiel sein Konto bei dem Netzwerk verlieren. Nutzer können Facebook mit dem Button „Missbrauch melden“ auf Verstöße anderer Nutzer aufmerksam machen.

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