Achtung Eltern! Onlinespiele haben keine Altersfreigabe

Berlin (dpa/tmn) - Viele Kinder und Jugendliche wünschen sich Computer- und Videospiele. Bevor Eltern etwas kaufen, sollten sie jedoch die Altersfreigabe beachten und auch nach dem Fest noch kontrollieren, was ihr Nachwuchs so zockt.

Welches Videospiel für ihre Kinder ein gutes Weihnachtsgeschenk ist, können Eltern an der Altersfreigabe erkennen. Das gilt allerdings nur für Spiele auf DVD, Blu-ray oder anderen Datenträgern, warnt der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware (BIU). Bei Onlinespielen, die es im Browser, in Sozialen Netzwerken oder als Download bei Portalen wie Steam gibt, fehlt eine solche Orientierungshilfe meistens. Hier können Eltern stattdessen Filtersoftware wie das kostenlose JusProg einsetzen.

Für Spiele auf Datenträgern gibt es dagegen eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht. Das bedeutet, dass das USK-Siegel gut sichtbar auf der Verpackung angebracht sein muss. Fehlt die Altersfreigabe, sollten Eltern misstrauisch werden. Auf keinen Fall in Kinderhände gehören Spiele, die ab 18 freigegeben sind - Titel ab 16 können nach Angaben der USK aber ebenfalls „kampfbetonte und gewalttätige Inhalte“ haben. Eltern sollten daher auch Altersfreigaben unter der 18 ernst nehmen.

Zusätzlichen Schutz vor gewalttätigen oder anderweitig unpassenden Inhalten bietet die eingebaute Kindersicherung moderner Konsolen: Damit können Eltern einstellen, dass sich Titel für bestimmte Altersgruppen auf dem Gerät gar nicht erst starten lassen. Hundertprozentig sicher können Eltern jedoch weder damit noch mit guter Filtersoftware sein, warnen die Experten. Am besten sollten sie den Spielekonsum der Kinder zusätzlich aktiv begleiten, zum Beispiel durch gemeinsames Zocken.

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