Privatverkäufer geben im Internet oft unfreiwillig Gewährleistung

Berlin/Düsseldorf (dpa/tmn) - Privatverkäufer bei Ebay verzichten oft auf die Möglichkeit, eine Gewährleistung auszuschließen. Dabei kann das weitreichende Konsequenzen haben.

Bei einer Stichprobe der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen von 200 bei Ebay angebotenen technischen Artikeln ließen 75 Verkäufer eine Klausel zum Gewährleistungsausschluss bewusst oder unbewusst weg. 71 nutzten rechtlich fragwürdige oder problematische Phrasen. Nur 54 Hobbyhändler formulierten den Ausschluss der Gewährleistung rechtlich einwandfrei. Im Gegensatz zu gewerblichen Händlern räumt das Gesetz privaten Verkäufern die Ausschluss-Möglichkeit ein.

Allein mit dem kurzen Hinweis „keine Gewährleistung“ seien Hobbyhändler auf der sicheren Seite, erklären die Verbraucherschützer. Längere Erklärungen oder Phrasen brauche es nicht. Im Gegenteil: Wer versucht, die „Garantie“, den „Umtausch“, die „Rückgabe“ oder die „Geldrückgabe“ auszuschließen, begebe sich auf rechtlich unsicheres Terrain. So manchem Richter dürften solche Formulierungen nicht genügen, um die Gewährleistungsansprüche eines Käufers abzuwehren, warnen die Experten.

Wer die gesetzliche Gewährleistung als Privatverkäufer nicht oder nicht wirksam ausschließt, muss bei auftretenden Defekten den verkauften Artikel nachbessern, den Kaufpreis mindern oder auch das Geschäft rückabwickeln - und das alles bis zu zwei Jahre lang.

Garantie und Umtausch sind dagegen freiwillige Leistungen eines Verkäufers oder Herstellers, erklären die Verbraucherschützer. Wer keine Garantie geben will, muss das also im Gegensatz zur gesetzlichen Gewährleistung nicht ausdrücklich ausschließen.

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