Porno-Abmahnungen: Das Geschäft mit der Scham

Tausende Internetnutzer sind betroffen. Experten raten, sich dagegen zu wehren.

Düsseldorf. Die Welle an Abmahnungen wegen der Abrufe des Porno-Streams „Redtube“ im Internet nimmt immer größere Ausmaße an. Mehr als angebliche 10 000 User sind bereits betroffen — sie sollen 250 Euro an die Rechteinhaber zahlen und eine Unterlassungserklärung unterzeichnen.

Der Fachanwalt für IT-Recht Christian Solmecke, der nach eigener Aussage 300 Mandanten in diesem Fall betreut, rechnet sogar mit deutlich mehr Betroffenen. „Ich gehe von 20 000 Personen aus, voraussichtlich sind es noch weitaus mehr.“

Gerade bei einem Schreiben in dieser delikaten Angelegenheit sind viele User verunsichert und fragen sich: Wie soll ich vorgehen, wenn eine solche Abmahnung ins Haus flattert? „Auf keinen Fall ungeprüft die geforderte Unterlassungserklärung unterzeichnen und auch kein Geld überweisen“, rät Thomas Westermann, von der Verbraucherzentrale NRW.

Der Grund: Wenn einmal gezahlt wurde, stünden die Chancen, das Geld wiederzusehen, gleich null. „Gerade in diesem Fall gilt das, da die Abmahnung rechtlich angreifbar sein dürfte“, sagt Westermann. Denn nach wie vor sei fraglich, ob durch das Streamen tatsächlich Urheberrechte verletzt werden, so die Verbraucherschützerin weiter.

Das Prinzip von Streaming-Seiten wie der fraglichen Pornoseite funktioniert so: Die angebotenen Filmdateien werden nur kurzzeitig zwischengespeichert, damit das bewegte Bild nicht ruckelt. Im Gegensatz zu Tauschbörsen werden die Dateien nicht heruntergeladen, dauerhaft gespeichert oder illegal weitergegeben.

Ob damit beim Streaming überhaupt das Urheberrecht verletzt wird — wie die abmahnende Regensburger Anwaltskanzlei behauptet — ist unter Juristen weiter umstritten.

Trotz der umstrittenen Rechtslage ist das Ignorieren der schriftlichen Abmahnung jedoch auch keine gute Lösung. „Das könnte eine teure Klage nach sich ziehen“, heißt es weiter von der Verbraucherzentrale. Betroffene sollten sich daher am besten Rat bei Rechtsexperten einholen.

Derweil reiten auch Internetkriminelle auf dieser Abmahnwelle. Erste E-Mails mit Zip-Anhängen, die angeblich von der Regensburger Kanzlei stammen, kursieren bereits im Internet. Die Anhänge beinhalten laut Verbraucherschützern jedoch Schadprogramme. Empfänger sollten die Anhänge in keinem Fall öffnen. Im Gegensatz zu Briefen müssen sie auf E-Mails auch nicht reagieren.

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