Unterlassungserklärung „Pokémon Go“: Nutzerdaten-Weitergabe nicht mehr erlaubt

Berlin (dpa/tmn) - Gute Nachrichten für „Pokémon Go“-Spieler: Game-Entwickler Niantic will seine Nutzungsbedingungen und die Datenschutzrichtlinien bis zum Jahresende in 15 Punkten nachbessern, die gegen deutsches Recht verstoßen.

Unterlassungserklärung: „Pokémon Go“: Nutzerdaten-Weitergabe nicht mehr erlaubt
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Das teilt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit, der das Unternehmen Mitte Juli abgemahnt hatte. In der Datenschutzerklärung fanden sich bislang etwas schwer verständliche oder zu weitreichende Einwilligungserklärungen. So konnten personenbezogene Daten nach Ermessen des Spielentwicklers an unbeteiligte Dritte weitergegeben werden.

Niantic habe nun zu allen beanstandeten Klauseln eine Unterlassungserklärung abgegeben, so der vzbv weiter. Bis zur Nachbesserung dürfe sich der Entwickler auch nicht mehr auf die beanstandeten Klauseln berufen.

Darin hatte sich der Entwickler etwa auch vorbehalten, den mit dem Spieler geschlossenen Vertrag jederzeit abzuändern oder Dienste ganz einzustellen - ohne jede Rückerstattung von Geld, das etwa in In-App-Käufe geflossen ist. Ebenso kritisch: Die Nutzungsbedingungen, für die kalifornisches Recht gelten soll, enthielten auch weitreichende Haftungs- und Gewährleistungsausschlüsse.

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