Koalitionsbeschluss im Netz scharf kritisiert

Berlin (dpa) - Drei Jahre nach ihrem Koalitionsvertrag will die Bundesregierung eines ihrer medienpolitischen Vorhaben in die Tat umsetzen: Kommerzielle Nachrichtenportale im Internet sollen künftig eine Abgabe an Presseverlage zahlen, wenn sie deren Artikel in ihr eigenes Angebot einbinden.

Im Internet wird dies als „Lex Google“ scharf kritisiert. Der Branchenverband Bitkom sprach von einer „Zwangsabgabe“, die sachlich nicht gerechtfertigt sei. Sie habe nichts mit einem Leistungsschutzrecht im Sinne der bestehenden Rechte bei anderen Berechtigten zu tun. „Die Zwangsabgabe würde einen massiven Systembruch im Urheberrecht zugunsten einer einzelnen Branche bedeuten“, heißt es in der Bitkom-Erklärung, die allerdings von dem Bitkom-Mitglied Bertelsmann AG nicht mitgetragen wurde. Bertelsmann unterstützt wie andere Großverlage in Deutschland das Verleger-Leistungsschutzrecht.

Die Koalition aus Union und FDP hatte am Sonntag beschlossen, die Stellung der Verlage bei der Durchsetzung eines neuen Leitungsschutzrechtes im Netz zu verbessern. „Gewerbliche Anbieter im Netz, wie Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren, sollen künftig für die Verbreitung von Presseerzeugnissen (wie Zeitungsartikel) im Internet ein Entgelt an die Verlage zahlen“, heißt es in dem Beschlusspapier der Koalition. Privatleute betrifft die geplante Regelung nicht, weil die private Nutzung von Presseerzeugnissen im Internet kostenlos bleibt. Auch für Firmen bleiben Papierausdrucke und das Lesen von Nachrichten am Bildschirm unentgeltlich.

Aus dem Beschluss der Koalitionsrunde geht nicht hervor, wie hoch die geplante Abgabe für sogenannte Snippets sein soll. In dem Papier heißt es lediglich, auch die Urheber sollten eine angemessene finanzielle Beteiligung an der Verwertung des Leistungsschutzrechts erhalten. „Einzug und Verteilung der Entgelte soll über eine Verwertungsgesellschaft erfolgen. Die Schutzdauer soll ein Jahr betragen.“

Der Blogger und Journalist Stefan Niggemeier kritisierte den Koalitionsbeschluss scharf: „Das ist etwa, als müssten die Gelben Seiten den Unternehmen dafür zahlen, dass sie ihre Informationen aufnehmen dürfen. Als müsste der Busfahrer dem Kirmesbetreiber Geld dafür geben, dass er die Kunden zu ihm bringt. Dem Vorhaben fehlt jede innere Logik.“ Im Kurzmitteilungsdienst Twitter verglichen viele Anwender die Koalitionspläne mit „Hartz 4 für Verlage“ oder sprachen von einem „bedingungslosen Grundeinkommen“ für die Medienhäuser.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort