Gewährleistung gilt auch für Smartphone-Akkus

Düsseldorf (dpa/tmn) - Auf Akkus in Smartphones und anderen mobilen Geräten gibt es oft keine Garantie - selbst wenn die Batterie fest eingebaut ist und nicht gewechselt werden kann. Die zweijährige Gewährleistung gilt dagegen auch für solche Verschleißteile.

„Die Garantie ist eine freiwillige Leistung, die der Hersteller mehr oder weniger frei gestalten kann. Bei der Gewährleistung gibt es dagegen klare gesetzliche Vorschriften“, sagt Carolin Semmler von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Verbraucher mit einem kaputten Smartphone-Akku sollten sich deshalb nicht an den Hersteller, sondern an den Verkäufer wenden.

In den ersten 6 Monaten nach dem Kauf gilt dabei die sogenannte Beweislastumkehr. Demnach muss der Verkäufer einen Defekt reparieren, solange dieser nicht offensichtlich vom Nutzer verursacht wurde. Auch in den 18 Monaten danach gibt es bei Batterieproblemen aber gute Chancen auf Reparatur, erklärt Semmler: „Der Käufer muss lediglich darlegen können, dass er das Gerät ordnungsgemäß behandelt hat.“ Spuren von Stürzen oder eigenmächtigen Reparaturversuchen sollte das Handy also besser nicht haben.

Greift die Gewährleistung, muss der Verkäufer trotzdem nicht sofort den Preis erstatten: „Er darf zunächst zweimal versuchen, einen Schaden zu reparieren oder das defekte Gerät gegen ein neues auszutauschen“, erläutert Semmler. Erst danach können Käufer ihr Geld zurückverlangen.

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