Funktionen für fünf Sterne: Unseriöse App-Angebote ablehnen

Mainz (dpa/tmn) - Die Bewertungsfunktion für Apps kann Nutzern dabei helfen, gute und schlechte Programme voneinander zu unterscheiden. Einige Anbieter versuchen aber, sich die Bestnoten mit unseriösen Versprechen zu erschleichen.

Funktionen für fünf Sterne: Unseriöse App-Angebote ablehnen
Foto: dpa

Einige Apps für Android und iOS versprechen dem Nutzer das Blaue vom Himmel. Alle Funktionen schalten sie angeblich aber erst frei, wenn der Nutzer ihnen im App Store oder bei Google Play die Bestnote von fünf Sternen gibt. Auf solche Tauschgeschäfte sollten Verbraucher sich aber nicht einlassen. „Das kann dann eigentlich keine seriöse App sein“, sagt Martina Totz von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Schließlich hat man gar keine Gelegenheit, die versprochenen Funktionen zu testen.“

Technisch hält es die Verbraucherschützerin zwar für möglich, Funktionen erst für eine Fünf-Sterne-Bewertung freizuschalten. „Da kann man schon einiges programmieren“, sagt sie. Allerdings wisse der Nutzer dann auch nicht, was er damit noch alles aktiviert - schließlich können darunter auch Funktionen sein, die zum Beispiel Daten über den Anwender sammeln. Am besten lassen Anwender daher ganz die Finger von Programmen, die solche Angebote machen.

Bei anderen Apps spricht für Totz aber nichts dagegen, die Bewertungsfunktion zu nutzen: „Für seriöse Entwickler ist das ein sehr wichtiges Feedback.“ Im Idealfall macht der Nutzer die App-Anbieter mit seiner Bewertung sogar auf Fehler aufmerksam, die diese dann durch Updates beseitigen können.

Und die Bewertungen anderer Nutzer zu lesen, ist vor dem Kauf oder Download einer App ohnehin sinnvoll. Martina Totz empfiehlt dabei, sich eher auf die negativen Kommentare zu konzentrieren: „Da sehen Sie zum Beispiel, ob eine App zu viel Daten sammelt oder ob es gerade Probleme mit einem Update gibt.“ Manchmal geben verärgerte Kunden einer App sogar Hinweise auf Alternativen, die besser funktionieren oder den gleichen Funktionsumfang für weniger Geld bieten.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort