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Französische Datenschützer verhängen Geldstrafe gegen Google

Paris (dpa) - Die französische Datenschutzbehörde CNIL hat im Streit um das „Recht auf Vergessenwerden“ im Internet eine Geldstrafe von 100 000 Euro gegen Google verhängt. Dies teilte die Behörde in Paris mit.

Französische Datenschützer verhängen Geldstrafe gegen Google
Foto: dpa

Die Datenschützer verlangen schon länger, dass Google nach europäischem Recht beanstandete Suchergebnisse weltweit herausfiltert. Bislang sind solche Einträge aus Ländern außerhalb der EU weiterhin zugänglich. Der Suchmaschinenbetreiber erklärte, man stimme mit der CNIL „prinzipiell nicht überein“ und kündigte an, die Entscheidung anzufechten.

Europäische Datenschutzbehörden üben deshalb schon länger Druck auf Google aus. Der Europäische Gerichtshof hatte im Mai 2014 entschieden, dass Suchmaschinen Links zu bestimmten Inhalten aus ihren Ergebnisseiten löschen müssen, wenn sich ein Nutzer in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt sieht. Mit dem Urteil blieben aber viele Detailfragen offen. Journalisten-Organisationen kritisieren die Sperrungen als Zensurmaßnahme.

Der Konzern war den Kritikern zuletzt entgegengekommen und hatte angekündigt, die fraglichen Links im Land des Antragstellers auch auf nicht-europäischen Google-Seiten zu löschen. Werden also Treffen zum Beispiel auf Forderung einer Person aus Deutschland ausgeblendet, kann man die Treffer nicht sehen, wenn man von Deutschland aus in der US-Version google.com sucht - im Rest der Welt inklusiver der anderen europäischen Länder aber schon.

Dies reicht Paris nicht aus. Die CNIL verweist unter anderem darauf, dass Internetnutzer diese Geo-Blockade mit technischen Mitteln umgehen könnten.

„Wir haben hart daran gearbeitet, das Urteil zum Recht auf Vergessenwerden verantwortungsvoll und umfassend in Europa umzusetzen, und wir werden dies auch weiterhin tun“, teilte ein Google-Sprecher mit. „Aber wir stimmen mit der französischen CNIL prinzipiell nicht überein, dass sie darüber verfügen dürfe, auf welche Inhalte Menschen außerhalb Frankreichs zugreifen können.“ Über einen Einspruch muss der französische Staatsrat entscheiden, das oberste Verwaltungsgericht des Landes.

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