Facebook: Nutzer haben Recht auf Daten-Einsicht
Berlin (dpa/tmn) - Was weiß Facebook über mich? Diese Frage beschäftigt viele Mitglieder des Netzwerkes. Zu einer Antwort ist das Unternehmen nach der europäischen Datenschutzrichtlinie verpflichtet.
Facebook muss Nutzer eine Daten-Einsicht gewähren, weil sie einen Vertrag mit der Facebook Ireland Limited in Irland haben, erklärt die Datenschutz-Initiative Europe versus Facebook. Das Unternehmen muss auf Anfrage eine Kopie aller gespeicherten Daten eines Mitglieds aushändigen. Unter http://dpaq.de/wT0fI kann ein entsprechender Antrag über ein Formular gestellt werden. Selbst Menschen, die keine angemeldeten Netzwerker sind, haben das Recht auf Einsicht in Daten, die Facebook von ihnen besitzt.
Für den Antrag ist ein Scan oder ein Foto eines amtlichen Ausweises wie Pass, Personalausweises oder Führerschein notwendig. Die Datei muss nach Ausfüllen des Online-Formulars hochgeladen werden. Facebook verlangt auch die Angabe des Gesetzes, nach dem man die Daten beansprucht. Hier gibt man entweder „Section 4 DPA“ oder „Art. 12 Directive 95/46/EG“ an. Die Initiative rät, sich nicht per E-Mail von Facebook abwimmeln zu lassen und notfalls mit einer Beschwerde bei der irischen Datenschutzkommission (Irish Data Protection Comission) zu drohen, wenn das Unternehmen keine oder nur einen Teil der Daten liefert.
Den Angaben zufolge hat Facebook nach dem Absenden des Formulars 40 Tage Zeit, die Daten zu liefern. In der Regel kommt per Post eine CD mit einem PDF, das leicht mehr als 1000 Seiten lang und mehrere hundert Megabyte groß sein kann. Dort seien oft auch überraschende Daten zu finden, die es eigentlich gar nicht mehr geben sollte, berichtet die Initiative, die kritisiert, dass Facebook mitunter vom Nutzer entfernte Daten weiter speichere.