EuGH : Facebook-Fanpage für Datenschutz mitverantwortlich
Luxemburg (dpa) - Unternehmen, die eine Seite bei Facebook betreiben, können die Verantwortung für die Datenverarbeitung nicht komplett auf das Online-Netzwerk abwälzen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) gab mit dieser Entscheidung deutschen Datenschützern nach einem über sechs Jahre langen Streit Recht.
Rechtlich gesehen ist das Urteil für sie aber eher ein symbolischer Sieg - wenn auch mit klarer Signalwirkung für die Zukunft. Da die damalige Datenschutz-Richtlinie von der neuen EU-Verordnung abgelöst wurde, müsste jedes Verfahren neu aufgerollt werden. (Rechtssache C-210/16)
Der Streit begann, als das schleswig-holsteinische Landeszentrum für Datenschutz im November die Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein aufforderte, ihre Facebook-Fanpage zu deaktivieren. Die Begründung: Weder die Akademie, noch Facebook hätten die Besucher der Seite darauf hingewiesen, dass ihre Daten erhoben und zur Verbreitung zielgerichteter Werbung genutzt werden. Die Wirtschaftsakademie hatte argumentiert, sie sei für die Datenverarbeitung durch Facebook nicht verantwortlich. Das Bundesverwaltungsgericht hatte den Fall nach Luxemburg verwiesen.
Der Europäische Gerichtshof stellte nun fest, dass Betreiber von Facebook-Fanseiten nach der alten EU-Datenschutzrichtlinie gemeinsam mit dem Online-Netzwerk für die Verarbeitung der personenbezogenen Nutzerdaten verantwortlich waren. Die Richtlinie ist seit Inkrafttreten der neuen Grundverordnung (DSGVO) am 25. Mai aufgehoben. „Es betrifft vom Recht her tatsächlich noch die alte Datenschutz-Richtlinie“, sagte Rechtsanwalt Günter Roland Barth von der Kanzlei Clifford Chance. „Aber die Definition der Verantwortlichkeit in der alten Richtlinie und in der neuen Grundverordnung ist nahezu wortgleich, so dass hiervon eine deutliche Signalwirkung für die Zukunft ausgeht.“