Etappensieg für Facebook in Klarnamen-Streit mit Datenschützer

Kiel (dpa) - Der Kieler Datenschützer Thilo Weichert muss in seinem Kampf um Pseudonyme für Facebook-Nutzer eine Schlappe einstecken: Das Verwaltungsgericht in Schleswig-Holstein sagt, für den Datenschutz in dem sozialen Netzwerk in Europa sei Irland zuständig.

Facebook darf von seinen Nutzern zumindest vorerst weiter die Anmeldung mit ihren echten Namen verlangen. Das entschied das schleswig-holsteinische Verwaltungsgericht im Streit zwischen dem weltgrößten Online-Netzwerk und dem Kieler Datenschützer Thilo Weichert. Für den Datenschutz in dem sozialen Netzwerk sei hierzulande Irland zuständig, obwohl das Unternehmen in Deutschland auch ein Büro hat. Das Gericht stellte die aufschiebende Wirkung von Facebooks Widersprüchen gegen eine Verordnung Weicherts wieder her. Der Datenschützer will gegen die Beschlüsse Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.

Weicherts Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein habe seine Anordnung zu Unrecht auf das deutsche Datenschutzrecht gestützt, argumentierte das Gericht. Nach der Europäischen Datenschutzrichtlinie und dem Bundesdatenschutzgesetz finde das deutsche Recht keine Anwendung, wenn personenbezogene Daten durch eine Niederlassung in einem anderen EU-Mitgliedsstaat erhoben und verarbeitet würden. Und das geschehe im Fall von Facebook in Irland.

Da das Gericht die Zuständigkeit der Datenschutzbeauftragten in Deutschland für Facebook grundsätzlich in Frage stellt, geht die Bedeutung des Urteils über den Streit um die Klarnamenpflicht bei Facebook hinaus. Der Service von Facebook in Europa wird von der irischen Firma Facebook Ltd. betrieben.

Weichert hatte Facebook aufgefordert, gemäß dem deutschen Telemediengesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz den Nutzern auch eine Registrierung mit Pseudonymen zu erlauben. Facebook besteht dagegen auf der Angabe von Klarnamen. Weichert drohte mit einem Zwangsgeld in Höhe von jeweils 20 000 Euro gegen den US-Konzern und die europäische Niederlassung. Der Datenschützer ist als scharfer Kritiker von Facebook bekannt und geht unter anderem gegen den „Gefällt mir“-Knopf des Online-Netzwerks vor - bisher mit wenig Erfolg.

Weichert kritisierte, die Entscheidungen seien „mehr als verblüffend“ und erteilten Facebook einen Freifahrtschein. Die wesentlichen Daten würden in Deutschland erhoben und in den USA verarbeitet, auch wenn Facebook die Niederlassung in Irland für zuständig erkläre. Die Entscheidungen des Gerichts seien „in sich widersprüchlich, wenn sie die fehlende rechtliche Relevanz von Facebook Germany damit erklären, dass dort keine Daten verarbeitet würden, zugleich aber das Unternehmen in Irland für zuständig erklären, obwohl dort auch keine Daten verarbeitet werden.“ Deswegen werde er eine Beschwerde einlegen.

Facebook betont stets, die Anmeldung mit echten Namen sei wichtig, damit die Nutzer sich miteinander vernetzen könnten, und sorge für mehr Sicherheit.

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