Datenschutz im Netz bleibt Thema

Kiel (dpa) - Im Streit zwischen Datenschützern und Facebook um den Klarnamenzwang des Online-Netzwerks haben jetzt die Richter das Wort. Facebook hat Widerspruch gegen eine Anordnung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) eingelegt.

„Wir sind jetzt vom Verwaltungsgericht zu einer Stellungnahme aufgefordert worden“, sagte der Datenschützer Thilo Weichert am Freitag der Nachrichtenagentur dpa.

Das ULD hatte Facebook in einer Anordnung Mitte Dezember eine Frist von zwei Wochen gesetzt und gefordert, dass sich alle Nutzer aus Schleswig-Holstein auch unter einem Pseudonym registrieren können. Die Klarnamenpolitik von Facebook verstoße gegen das deutsche Telemediengesetz. Facebook konterte damals, es liege in der Hand der Dienstleister, Geschäftsbedingungen bezüglich Anonymität festzulegen. „Wir sind der Ansicht, dass die Verfügungen vollkommen unbegründet und eine Verschwendung deutscher Steuergelder sind.“

„Wir werden jetzt eine sehr ausführliche und ins Detail gehende rechtliche Stellungnahme abgeben“, sagte Weichert. Danach erwarte er, dass das Verwaltungsgericht Schleswig „sehr zeitnah eine erste Entscheidung“ treffen werde. Zu neuen Datenschutzrichtlinien beim Geo-Dienst Foursquare sagte Weichert, diese Änderung zeige, „dass die Internet-Anbieter ein riesiges kommerzielles Interesse an den Klarnamen haben, um die digitalen Daten, die sie verfügbar haben, mit den analog verfügbaren Daten zu kombinieren“.

Foursquare will künftig stets den vollen Namen der Nutzer anzeigen, wenn sich diese an einem bestimmten Ort „einchecken“ - bisher wurde der Nachname mit dem ersten Buchstaben abgekürzt. Das US-Unternehmen schickte seinen Nutzern in Deutschland am Freitag eine E-Mail, wonach die Neuregelung am 28. Januar in Kraft treten soll.

Mit dem vor allem auf mobilen Geräten von rund 30 Millionen Menschen genutzten Dienst kann man sich am jeweiligen Aufenthaltsort „einchecken“. Dabei wird ein spielerisches Punktesystem mit Informationen zur Orientierung und mit Empfehlungen für bestimmte Orte verbunden.

Bei Online-Unternehmensgruppe Unister kam es jetzt erneut zu einem Datenleck: Die Daten von Flugreisenden der Gesellschaft Ryanair waren beim Reiseanbieter Urlaubstours für andere Kunden einsehbar. Dabei handelte es sich nach einem Bericht der Zeitschrift „Computerbild“ um die Namen und Flugrouten von 4700 Passagieren. Die Daten konnten sogar geändert werden. Unister-Sprecher Konstantin Korosides bestätigte den Vorfall und sagte: „Das Datenleck ist geschlossen und wird in Zukunft auch nicht wieder auftreten.“

Es handle sich um eine sehr geringe Anzahl von Vorgängen, sagte er am Freitag, ohne die von der Zeitschrift genannte Zahl zu bestätigen. Ryanair-Sprecherin Henrike Schmidt sagte, die Vermittlung von Ryanair-Flügen über Urlaubstours erfolge ohne Einwilligung der Airline. Erst vor wenigen Wochen war bekanntgeworden, dass Unister Kreditkartendaten von Kunden nicht richtig gesichert hatte. Gegen das Unternehmen ermittelt die Staatsanwaltschaft unter anderem wegen Steuerhinterziehung.

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