Bürgerrechtler klagen gegen Internet-Sperren

Karlsruhe (dpa) - Die umstrittenen Internet-Sperren gegen Kinderpornographie stehen auf dem Prüfstand des Bundesverfassungsgerichts. Internet-Aktivisten des „Arbeitskreises gegen Internet-Sperren und Zensur“ haben gegen das sogenannte Zugangserschwerungsgesetz Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Dies bestätigte am Mittwoch eine Sprecherin des Gerichts in Karlsruhe. Das umstrittene Gesetz verpflichtet Anbieter von Internetzugängen, Websites mit kinderpornographischen Inhalten zu sperren, die auf einer geheimen Liste des Bundeskriminalamts geführt werden. Die Regelung trat im Februar 2010 in Kraft. Die Bundesregierung hatte sich jedoch auf Drängen der FDP darauf geeinigt, die Sperrung zunächst auszusetzen und zu prüfen, ob es möglich ist, die Inhalte zu löschen. Wie ein Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte, ist die - ursprünglich für ein Jahr geplante - Evaluierung noch nicht abgeschlossen.

Die vier Beschwerdeführer rügen unter anderem eine Verletzung ihrer Grundrechte auf Informationsfreiheit, des Fernmeldegeheimnisses sowie der Berufsfreiheit. Sie halten die Internetsperren für eine ungeeignete und deshalb unverhältnismäßige Maßnahme. Die Sperren ließen sich auch für Laien ohne weiteres umgehen.

„Besonders bedenklich ist dabei, dass die Entscheidung darüber, ob statt anderen Maßnahmen eine Sperre von Internetseiten durchgeführt wird, einzelne Beamte des BKA fällen“, kritisierte Thomas Stadler, der die Verfassungsbeschwerde als Anwalt vertritt. Vielmehr müssten entsprechende Inhalte gelöscht werden. Dies sei durchaus möglich.

Der Arbeitskreis ist ein überparteilicher Zusammenschluss mehrerer Online-Bürgerrechtsorganisationen, Internet-Aktivisten, Netzpolitiker, Juristen, Medienwissenschaftler, Medienpädagogen und Techniker. Unter den vier Beschwerdeführern sind auch zwei Mitglieder der Enquête-Kommission Internet und digitale Gesellschaft des Deutschen Bundestages.

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