Bei R-Gesprächen auf den Namen den Anrufers achten

Halle (dpa/tmn) - Bei echten R-Gesprächen nennt der Vermittler immer den vollen Namen des Anrufers. Erfahre der Angerufene vom Vermittler nicht den Namen des wartenden Gesprächspartners, sollte er einfach auflegen.

Das rät die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt in Halle.

Denn wahrscheinlich handele es sich bei R-Gesprächen ohne Namensnennung um ein gefälschtes R-Gespräch, bei dem der Angerufene nicht weiterverbunden werde. Trotzdem tauche in seiner nächsten Telefonrechnung eine Vermittlungsgebühr auf. Das sei eine neue Masche von Telefon-Trickbetrügern.

Dabei kündige eine männliche Stimme am Hörer ein R-Gespräch aus dem Ausland an. Der Angerufene solle die Taste „1“ drücken, die einmalige Vermittlungsgebühr betrage 1,69 Euro. Im Display erscheint eine Nummer aus Frankfurt. Die Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass echte R-Gespräche pro Minute abgerechnet würden und dass der Vermittler dabei immer den Namen des Gesprächspartners ankündige. Stimme der Angerufene zu, werde er durchgestellt. Die Gebühren würden in der nächsten Telefonrechnung des Angerufenen aufgelistet.

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