Bußgelder und Maskenpflicht Mundschutz-Pflicht in Krefeld: „Spießrutenlauf“ trotz Attest

Krefeld · Marijana Sipus aus Krefeld kann aus medizinischen Gründen keinen Mundschutz tragen, dafür hat sie sogar ein Attest. Im Alltag ist sie zur Zeit trotzdem immer wieder diskriminierenden Situationen ausgesetzt.

 Die Maskenpflicht gilt auch an den Haltestellen – wie hier an der Rheinstraße.

Die Maskenpflicht gilt auch an den Haltestellen – wie hier an der Rheinstraße.

Foto: Andreas Bischof

Jetzt ist Schluss mit lustig: Wer die in Geschäften, Bussen, Bahnen und an Haltestelle vorgeschriebene Pflicht, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, ignoriert, wird vom Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) der Stadt Krefeld ab Montag zur Kasse gebeten. Einmalige Verstöße werden mit einem Bußgeld von 25 Euro geahndet. Im Wiederholungsfall sind sogar 50 Euro fällig – und bei jedem weiteren Fall verdoppelt sich das Bußgeld. Marijana Sipus (39) wird in Krefeld trotzdem weiter ohne Maske unterwegs sein: „Ich bin durch ein Attest meines Hausarztes von dieser Pflicht befreit.“

Tatsächlich heißt es in der Corona-Schutzverordnung des Landes: „Inhaber, Leiter und Beschäftigte sowie Kunden, Nutzer und Patienten sind zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung verpflichtet. Dies gilt nicht für Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können.“ Zu dem zuletzt genannten Personenkreis gehört auch Marijana Sipus. Sie berichtet allerdings von „diversen diskriminierenden Situationen“ (Beispielsweise im Einzelhandel, aber auch im ÖPNV), denen sie wegen der fehlenden Maske schon ausgesetzt gewesen sei.

„Manchmal ist es ein Spießrutenlaufen“, sagt die 39-Jährige. In einem Textilkaufhaus an der Friedrichstraße sei sie unter Androhung des Einschaltens der Polizei dazu gezwungen worden, den Laden wieder zu verlassen. „Ich wollte mein Attest zeigen, doch mir wurde erklärt, es gebe eine Anweisung von oben, die Kunden trotzdem nicht reinzulassen.“ Und bei einer Fahrt mit der Straßenbahnlinie 042 in Richtung Bockumer Platz habe sie der Fahrer erst ermahnt und dann massiv dazu aufgefordert, die Bahn zu verlassen, da sie ja keine Maske trage.

Damit verhielt sich der Fahrer offenbar nicht korrekt. Nach Auskunft von Guido Stilling, Geschäftsführer von SWK Mobil, gebe es eine interne Anweisung, Personen mit Attest auch ohne aufgesetzte Maske mitzunehmen.

Mit dem Kommunalen Ordnungsdienst, die die Einhaltung der Maskenpflicht kontrolliert, hat Sipus bisher keine Probleme gehabt. Wie Krefelds Ordnungsdezernent Ulrich Cyprian klarstellt, müsse sie mit einem Attest auch kein Bußgeld bezahlen, sollte sie ohne Maske „erwischt“ werden – auch wenn dies nicht immer gleich auf der Straße zu klären sei. Geschäftsleuten bleibt es dagegen selbst überlassen, wie sie mit einem Attest umgehen: Sie haben in ihren Betrieben das Hausrecht.

Wie Marijana Sipus betont, möchte sie über die besondere Situation von Menschen, die von der Maskenpflicht aus medizinischen Gründen – etwa bei Asthma – befreit sind, informieren und um Verständnis werben. In vielen Geschäften sei dieses Verständnis aber auch heute schon vorhanden, hebt sie lobend hervor.

Die Mitarbeiter des KOD erleben andererseits auch heftige Reaktionen, wenn sie Personen auf die bestehende Maskenpflicht aufmerksam machen. So wurden bereits in der vergangenen Woche an der Haltestelle Rheinstraße zwei Personen mit Bußgeldern belegt, weil sie sich weigerten, ihre Ausweise vorzuzeigen. Bei einem 57-Jährigen und einer 14-Jährigen, die zudem wüste Beschimpfungen gegen die städtischen Mitarbeiter ausstieß, konnten nach Angaben der Stadt erst mit Hilfe der Polizei die Personalien festgestellt werden.

Im Normalfall sollen auch ab heute keine Bußgelder verhängt werden. Der KOD wolle auf dieses Mittel erst zurückgreifen, wenn die Angesprochenen der Aufforderung, den Mund-Nasen-Schutz aufzusetzen, nicht nachkommen oder einige Meter weiter die Maske wieder abnehmen, berichtet Ulrich Cyprian. Die Personalien werden jetzt aber in jedem Fall aufgenommen.

Die SWK haben derweil ihre Ankündigung umgesetzt, auf die Maskenpflicht an den Haltestellen als „Einrichtungen des Personennahverkehrs“ ausdrücklich hinzuweisen. So unter anderem durch Beschriftungen am Boden und Aufkleber an den Türen.

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