Neue Corona-Bestimmungen ab Herbst sehen nur wenige Verschärfungen vor – Länder entscheiden Beim Arztbesuch wird FFP2 Pflicht

BERLIN · . Auf die Bürgerinnen und Bürger kommen ab 1. Oktober neue Corona-Schutzauflagen für Herbst und Winter zu.  Mit den Stimmen der Regierungskoalition verabschiedete der Bundestag am  Donnerstag die gesetzlichen Änderungen für die Regeln im Herbst und Winter.

Auf die Bürger kommen ab 1. Oktober neue Corona-Schutzauflagen für Herbst und Winter zu.

Auf die Bürger kommen ab 1. Oktober neue Corona-Schutzauflagen für Herbst und Winter zu.

Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte in der abschließenden Debatte: „Wir sind sehr gut vorbereitet, und wir werden die Lage im Griff haben.“ Die Union wiederholte ihre Kritik, dass nicht klar geregelt sei, wann die Länder welche Maßnahmen anwenden können. Lauterbach versicherte, mit besseren Impfstoffen und Medikamenten, deutlich mehr aktuellen Daten über die Infektionslage und dem geänderten Infektionsschutzgesetz werde man auf jede mögliche Entwicklung in der Pandemie reagieren können.

Vorgesehen sind einige wenige bundesweite Basisschutzmaßnahmen. Über alle weiteren Schritte entscheiden die Bundesländer je nach aktuellem Infektionsgeschehen. Im Gesundheitswesen gilt ab dem Monat Oktober bundesweit eine FFP2-Maskenpflicht – auch in Arztpraxen.

Karl Lauterbach sagte, das sei eine Verschärfung, da bisher OP-Masken reichten. Sie sei aber notwendig, weil die herrschenden Corona-Varianten zwar weniger gefährlich, aber deutlich ansteckender seien.

Auch im Fernverkehr mit Bahnen und Bussen gilt die Maskenpflicht. Fluggäste müssen dagegen keine Masken mehr tragen. Die Union kritisierte diese Änderung, die die Koalition erst im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens eingebracht hatte, als fragwürdig und unverständlich.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), der das Gesetz gemeinsam mit Lauterbach vorbereitet hatte, betonte, bundesweit einheitlich werde künftig ein höherer Sicherheitsstandard in Krankenhäusern und Pflegeheimen gewährleistet.

Das sei vernünftig, weil hier die verletzlichsten Menschen vor Ansteckungen geschützt werden müssten. In den Schulen finde Unterricht ohne Masken statt, es sei denn, die Lage verschlechtere sich so, dass der Präsenzunterricht nicht aufrechterhalten werden könne.

Erst dann könnten die Länder vorschreiben, dass Kinder ab der fünften Klasse Masken tragen. Buschmann betonte, man komme mit maßvollen Eingriffen aus. Es werde keine Demonstrationsverbote geben, keine Lockdowns, keine Schulschließungen oder Kontaktverbote.

Die Bundesländer können von Oktober an Maskenpflichten in öffentlich zugänglichen Innenräumen wie Gaststätten, Behörden, Sporthallen oder Theatern vorschreiben – müssen dies aber nicht. Nur wenn eine Überlastung des Gesundheitswesens oder der kritischen Infrastruktur droht, können die Länder verschärfte Masken- und Testpflichten sowie Abstandsgebote und Beschränkungen für Veranstaltungen vorschreiben. Der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Tino Sorge (CDU), warf der Ampel-Koalition handwerkliche Mängel vor.

An zu vielen Stellen lasse das Gesetz offen, unter welchen Voraussetzungen die Bundesländer Infektionsschutzmaßnahmen anwenden oder verschärfen sollten. Sorge forderte die Regierung außerdem auf, die Impfpflicht für das Gesundheitswesen sofort aufzu­heben.

Sie lasse sich nicht mehr rechtfertigen: „Wir können uns keine Personalengpässe erlauben“, sagte Sorge. Die Impfpflicht soll zum Ende des Jahres aus­laufen.

Wenn der Bundesrat Ende kommender Woche den gesetzlichen Änderungen zustimmt, treten die Regeln am 1. Oktober in Kraft und gelten bis zum 7. April des kommenden Jahres.

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