Zu Karneval nicht maskiert ans Steuer

Köln (dpa/tmn) - Auch mit Karnevalskostümen müssen Autofahrer klar erkennbar bleiben, zum Beispiel auf einem Blitzerfoto. Darauf weist der Tüv Rheinland hin.

Zu Karneval nicht maskiert ans Steuer
Foto: dpa

Wer sich hinter einer Maske versteckt, riskiert ein Bußgeld. Grundsätzlich verboten sind Kostüme nicht. Sie dürfen aber die Sicht, das Gehör und die Bewegungsfreiheit nicht einschränken.

Verkleidungen wie Schaumstoffbäuche oder Clownsschuhe eignen sich nicht dafür, sicher Auto zu fahren. Und bei einem Unfall ist mit Bußgeld, Versicherungsproblemen und schlimmstenfalls mit einer Strafverfolgung zu rechnen, warnt der Tüv. Er rät Fahrern, ihre Kostüme erst am Zielort anzuziehen.

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