Worauf Autobesitzer bei der Abwrackprämie achten müssen

Die Prämie kann für Neuwagen beantragt werden, die zwischen dem 14. Januar und 31. Dezember 2009 gekauft und zugelassen wurden. Das Auto muss mindestens die Euro-IV-Norm für den Schadstoffausstoß erfüllen.

Berlin. Für zahlreiche Verbraucher gibt es indiesem Jahr allen Grund, über den Kauf eines neuen Autos nachzudenken.Die Bundesregierung will mit einer Abwrackprämie in Höhe von 2500 Eurofür Altfahrzeuge der lahmenden Autobranche Schwung geben. Seit Dienstagkann die Umweltprämie beantragt werden.

Welche Voraussetzungen müssen für die Zahlung der Prämie erfüllt sein?
Die Umweltprämie erhält nur, wer ein mindestens neun Jahre altes Autoverschrottet, das zumindest ein Jahr in seinem Besitz war, und sichdafür einen Neuwagen kauft. Das Altauto muss also erstmals vor dem 14.Januar 2000 zugelassen worden sein.

Die Prämie kann für Neuwagenbeantragt werden, die zwischen dem 14. Januar und 31. Dezember 2009gekauft und zugelassen wurden. Das Auto muss mindestens dieEuro-IV-Norm für den Schadstoffausstoß erfüllen.

Die Umweltprämie gibt es auch für Jahreswagen und geleaste Fahrzeuge.Jahreswagen sind Autos, die einmalig und höchstens für den Zeitraum voneinem Jahr auf einen Autohersteller, Händler oder ein anderesUnternehmen der Branche zugelassen waren.

Oft verkaufen auchMitarbeiter von Autoherstellern Jahreswagen, die sie zuvor günstig vonihrem Unternehmen erworben haben. Beim Leasing finanzieren Autofahrerihren Wagen über monatliche Ratenzahlungen.

Werden alle Anträge berücksichtigt?

Insgesamt sind 1,5 Milliarden Euro als Obergrenze für Prämienzahlungenan die Autokäufer vorgehsehen. Der Topf reicht also maximal für 600.000Autos. Jedoch müssen aus dem Budget auch die Verwaltungskosten für dieBearbeitung der Anträge gezahlt werden, weswegen es unterm Strich fürweniger Fahrzeuge reichen dürfte. Die Anträge der Neuwagenkäufer werdennach der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Wer frühzeitig seinenAntrag stellt, ist also gut beraten.

Wo kann der Antrag eingereicht werden?

Der Antrag muss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle(BAFA) eingereicht werden, das die Unterlagen bearbeitet und darüberentscheidet. Die Formulare sind auf den Internetseiten desBundeswirtschaftsministeriums und der BAFA abrufbar. Auch ist bei derBehörde eine Informations-Hotline geschaltet unter der Telefonnummer030-346465470.

Antragsberechtigt ist in jedem Fall der Käufer desNeufahrzeugs. Er muss hierbei jedoch gleichzeitig nachweisen, dass erauch der Halter des verschrotteten Altfahrzeugs war. Der Autokäuferkann damit auch den Händler beauftragen.

Welche Dokumente müssen Autobesitzer für ihren Prämienantrag vorlegen?
Zum einen muss das Original des Verschrottungsnachweises vorliegen, derim Zeitraum vom 14. Januar bis 31. Dezember 2009 durch einenanerkannten Demontagebetrieb gemäß der Altfahrzeugverordnungausgestellt wurde. Zum anderen muss der Antragsteller Papiere vorlegen,die nachweisen, dass Alt- und Neufahrzeug auf seinen Namen laufen -also Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief und Kauf- oder Leasingvertrag.

Was sollten Verbraucher beim Verkaufsgespräch mit dem Autohändler beachten?

Die Verbraucherzentrale Sachsen rät, bei Preisverhandlungen für denNeuwagen den Prämienzuschuss zunächst außen vor zu lassen. Dervorherige Abzug der Prämie könne schnell dazu führen, dass einmöglicher hoher Rabatt für das neue Auto geschmälert werde. Außerdemsollten sich Verbraucher vor dem Neuwagenkauf auf jeden Fall sichersein, dass ihr Altauto weniger wert ist als 2500 Euro.

Auf welchem Wege wird die Prämie ausgezahlt ?

Das BAFA überweist das Geld auf ein Konto, das der Autokäufer in seinem Antrag angegeben hat.

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