Wohnmobil nur einen Tag auf Parkplatz abstellen

Stuttgart (dpa/tmn) - Camper sollten das Wohnmobil maximal einen Tag auf einem öffentlichen Parkplatz abstellen. Zwar schreibt die Straßenverkehrsordnung (StVO) kein Zeitlimit vor, parken zu „verkehrsfremden“ Zwecken ist aber tabu, wie der Auto Club Europa (ACE) mitteilt.

„Einmaliges Übernachten auf dem Parkplatz ist wohl erlaubt, da es im Zweifel der Ruhe und Erholung für die Fortsetzung der Fahrt dient“, sagt ACE-Verkehrsrechtsexperten Volker Lempp. „Bei mehrmaligem Übernachten überwiegt jedoch eindeutig der Wohnzweck.“ Wer die 24-Stunden-Konvention ignoriere, dem drohe ein Bußgeld. Ungefragtes Parken auf privaten Grundstücken anderer sei generell nicht erlaubt.

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