Winterreifenpflicht: Das schreibt der Gesetzgeber in Deutschland tatsächlich vor

Mit der kalten Jahreszeit wird es auch auf Deutschlands Straßen vermehrt ungemütlich. Glätte, Matsch und Schnee sind für Autofahrer erste Warnzeichen, sich der widrigen Witterung anzupassen. Neben der eigenen Fahrweise geschieht das vor allem über die Winterreifen, welche anders als die Sommerreifen ein stärkeres Profil sowie tiefere Rillen besitzen.

Winterreifenpflicht: Das schreibt der Gesetzgeber in Deutschland tatsächlich vor
Foto: ADAC/Wolfgang Grube

Trotz der Wichtigkeit der Winterreifen ist die Gesetzeslage in Deutschland aber nach wie vor für viele Fahrer eher undurchschaubar. Dieser Artikel soll Ihnen bei der Aufklärung helfen.

Die Winterreifenpflicht in der Straßenverkehrsordnung

Erst seit dem Jahr 2010 finden sich in der deutschen Straßenverkehrsordnung (kurz: StVO) genauere Informationen zu Winterreifen und wann diese an das Auto gehören. Generell inkludiert diese übrigens nur fahrende Fahrzeuge, wer sein Auto über den Winter einfach nur parkt, muss also keine Winterreifen anbringen. Die StVO sieht vor, dass bei widrigen Verhältnissen Reifen aufgezogen werden müssen, die mit "M+S" beziehungsweise einer Schneeflocke gekennzeichnet sind. Widrige Verhältnisse sind laut dem Gesetzgeber unter anderem Eis- oder Reifglätte, Schneematsch, Schneeglätte oder Glatteis.

Zum Jahreswechsel 2017/2018 kam noch eine Änderung hinzu, welche von Fahrern beachtet werden sollte. Die eben erwähnten "M+S"-Reifen gelten seit dem Januar 2018 nicht mehr als vollwertige Winterreifen. Fahrer stehen also in der Pflicht Reifen zu erwerben, die mit dem Alpine-Symbol gekennzeichnet sind. Hierbei handelt es sich um ein gezacktes Bergpiktogramm, bei dem sich eine Schneeflocke in der Mitte befindet. Die bis dato noch erlaubten M+S-Reifen erfüllen seit dem Januar 2018 also nicht mehr die gesetzlichen Vorgaben an Winterreifen.

Panisch werden müssen Sie deshalb aber nicht, denn der Gesetzgeber hat eine Übergangsregelung bis zum 30. September 2024 etabliert, sofern die M+S-Reifen vor dem Januar 2018 gekauft worden. Folglich müssen bereits existente Winterreifen aus der alten Klassifizierung spätestens bis zum Herbst 2024 ersetzt werden. Damit versucht der Gesetzgeber Fahrer zu entlasten, damit diese nicht sofort viel Geld in die neuen Alpine-Reifen investieren müssen.

Wann und für wen sind die Winterreifen eine Pflicht?

Winterreifen sind eine nützliche Erfindung, die im Ernstfall Leben retten kann. Alle Teilnehmer des Straßenverkehrs sind deshalb angehalten, sich bewusst mit dem Thema zu beschäftigen, wann und wo solche Reifen mit tieferen Rillen und stärkerem Profil aufgezogen werden müssen. Vorweg gilt zu sagen: seitens des Gesetzgebers gibt es keinen festen Zeitraum! Bestimmte Monate oder Phasen des Jahres werden also nicht strikt vorgegeben. Stattdessen vertraut der Gesetzgeber darauf, die widrigen Umstände zu benennen, die ein Aufziehen zur Pflicht machen - so beispielsweise Eisglätte oder Schneematsch.

Generell empfehlen viele Experten die "O+O-Regelung", also von Oktober bis Ostern. Üblicherweise decken diese Monate den Wintereinbruch in Deutschland sehr gut ab. Vor Oktober ist kaum mit Eisglätte oder Schneefall zu rechnen, nach Ostern stellt sich auch so allmählich der Frühling ein, wenn er nicht schon voll angekommen ist. Generell lässt sich die Frage nach dem "Wann" und dem "Wo" aber am besten mit dem gesunden Menschenverstand beantworten: überall da, wo die Straßenverhältnisse zwecks der Witterung so widrig sind, dass mehr Profil auf den Reifen benötigt ist, gehören auch Winterreifen an das Fahrzeug - am besten mit dem neu etablierten Alpine-Symbol.

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