Verkehrsrecht : Vor abgesenktem Bordstein falsch geparkt - und abgeschleppt
München Vor einem abgesenkten Bordstein zu parken ist verboten - auch dann, wenn keine Einfahrt dahinter ist. Das hat ein Gericht klargestellt und dafür einen nachvollziehbaren Grund genannt.
Auch wenn von dem abgestellten Wagen keine konkrete Gefahr oder Behinderung ausgeht: Das Abschleppen eines falsch vor einem abgesenkten Bordstein geparkten Autos kann dennoch rechtmäßig sein. Das zeigt ein Urteil des Verwaltungsgerichts München, auf das der ADAC hinweist (Az.: M 23 K 21.5650).
Im konkreten Fall hatte eine Frau ihr Auto auf der Höhe eines Friedhofes vor einem abgesenkten Bordstein geparkt. Dort markierte auch noch eine Zickzacklinie diesen Bereich. Allerdings waren hier weder eine Einfahrt noch ein Zugang zum Friedhof gelegen.
Falschparkerin akzeptiert Abschleppkosten nicht
Die Frau konnte nicht zeitnah ermittelt werden, sodass die Polizei ihr Auto abschleppen ließ. Die Kosten in Höhe von 340 Euro wurden ihr in Rechnung gestellt. Das wollte sie nicht akzeptieren.