Vier Gläser Rotwein: Versicherungsschutz weg

Frankfurt/Main (dpa) - Nach vier Gläsern Rotwein kann bei einem Unfall der Versicherungsschutz des Autofahrers wegfallen. Das geht aus einem am Mittwoch (12.1.) bekanntgewordenen Urteil des Amtsgerichts Frankfurt hervor.

Das Gericht wies damit die Klage eines Versicherten gegen das Unternehmen auf Übernahme von knapp 4000 Euro Reparaturkosten zurück (Aktenzeichen 31 C 1869/10-17). Der Kläger hatte sich nach - wie er angab - vier Gläsern Rotwein an das Steuer seines Wagens gesetzt und war während der Fahrt mit einem der Räder gegen einen Bordstein geprallt. Weil er auf der Felge weiter fuhr, wurde die Polizei auf ihn aufmerksam. Sie leitete ein Strafverfahren gegen den Mann ein, in dem zumindest eine „relative Fahruntüchtigkeit“ festgestellt wurde. Die Versicherung weigerte sich daraufhin, den Schaden im Rahmen der Vollkaskoversicherung zu regulieren. Es sei von einer „groben Fahrlässigkeit“ auszugehen.

Das Gericht pflichtete dieser Argumentation bei. Auch wenn der Autofahrer lediglich „relativ“ und nicht „absolut“ fahruntüchtig gewesen sei, stelle eine Fahrt unter Alkohol grundsätzlich eine „grobe Fahrlässigkeit“ dar, die zum Verlust des Versicherungsschutzes führe. Der Autofahrer, der ohne jede Fremdeinwirkung den Unfall verursachte, habe damit gerade unter Beweis gestellt, dass er nicht mehr fahrtauglich gewesen sei, argumentierte die Amtsrichterin.

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