Verkehrsverstöße im EU-Ausland werden strenger verfolgt

Berlin (dpa/tmn) - Bezahlt werden musste ein Knöllchen im Ausland schon vorher. Doch erst seit November 2013 kommen die Behörden auch tatsächlich grenzübergreifend an die Halterdaten.

Deutsche Autofahrer müssen sich darauf einstellen, für Verkehrsverstöße im EU-Ausland deutlich häufiger als bislang zur Kasse gebeten zu werden. Seit dem 6. November 2013 gilt eine neue Richtlinie, nach der die Verkehrsbehörden der jeweiligen Länder ihre Informationen grenzübergreifend elektronisch austauschen. Darauf machen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aufmerksam.

So können nun zum Beispiel italienische Polizisten viel einfacher den Namen und die Adresse eines deutschen Autohalters ausfindig machen. Andersherum können Vergehen von EU-Bürgern jetzt auch in Deutschland besser geahndet werden. Die neue Regelung ergänzt die bereits bestehenden Beschlüsse über das Eintreiben von Knöllchen im Ausland. Bislang blieben Regelverstöße von Autofahrern in anderen EU-Ländern oft ohne Folgen.

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