Unvorsichtiges Öffnen der Autotür - Wer haftet?

Wiesbaden (dpa/tmn) - Man will schnell aus dem Auto raus, reißt die Autotür auf - und schon ist es passiert: Ein vorbeifahrendes Auto kracht hinein. Wer ist dann für den Unfallschaden verantwortlich?

Wiesbaden (dpa/tmn) - Man will schnell aus dem Auto raus, reißt die Autotür auf - und schon ist es passiert: Ein vorbeifahrendes Auto kracht hinein. Wer ist dann für den Unfallschaden verantwortlich?

Wer am Fahrbahnrand parkt und die Autotür zum Aussteigen öffnet, muss ganz besonders auf den nachfolgenden Verkehr achten. Wird die Tür so weit geöffnet, dass ein auf der Straße fahrender Wagen trotz Vollbremsung nicht mehr rechtzeitig zum Stehen kommt und hineinkracht, haftet der Aussteigende für den gesamten Unfallschaden. Auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Wiesbaden (Aktenzeichen: 9 S 16/11) weist der ADAC hin.

Nach Ansicht der Richter spricht bei einem solchen Unfall alles dafür, dass ausschließlich der Aussteigende falsch gehandelt hat. Solange dieser nicht nachweisen kann, dass er vorsichtig die Tür geöffnet hat und der Unfall wegen zu geringem Seitenabstand des Vorbeifahrenden passiert ist, haftet er in voller Höhe.

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