Unfallopfer bekommen Geld für Haushaltshilfe

Konstanz (dpa/tmn) - Wer nach einem Verkehrsunfall eine Haushaltshilfe braucht, bekommt dafür Schadenersatz. Das gilt auch, wenn ein Angehöriger die Haushaltsführung übernimmt.

Unfallopfer haben Anspruch auf Schadenersatz, wenn sie aufgrund von Verletzungen nicht mehr den Haushalt führen können. Solange sie durch die Unfallfolgen beeinträchtigt sind, können sie eine Haushaltshilfe in Anspruch nehmen. Entschädigt wird auch, wenn ein Familienangehöriger die Haushaltsführung übernimmt. Der Aufwand wird dann geschätzt, entschied das Landgericht Konstanz. Darüber berichten die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

In dem verhandelten Fall (Az.: 6 O 197/12) führte die Ehefrau den Haushalt des Ehepaars allein. Nachdem sie bei einem Unfall verletzt wurde, übernahm der Ehemann die Hausarbeit. Das Gericht sprach ihm Schadenersatz für den sogenannten Haushaltsführungsschaden zu: Für die Arbeit in dem Zweipersonenhaushalt wurden 30 Stunden Aufwand pro Woche veranschlagt, der Mann bekam 7,50 Euro pro Stunde.

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