Sexuelle Belästigung: Fahrlehrer kann Berufserlaubnis verlieren

Stuttgart (dpa/tmn) - Die Hand auf dem Knie, ein anzüglicher Spruch: Die sexuelle Nötigung von Fahrschülern ist eine grobe Verletzung der Berufspflicht. Dem Fahrlehrer drohen eine Verurteilung und ein Berufsverbot.

Fahrlehrer können wegen sexueller Übergriffe auf Fahrschülerinnen nicht nur verurteilt werden, sondern auch ihre Berufserlaubnis verlieren. Auf ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart (Az.: 8 K 2956/11) weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Demnach verletzt ein Fahrlehrer, der seine Schülerinnen wiederholt verbal und körperlich sexuell bedrängt, grob seine Berufspflichten. Um weiter seine Arbeit machen zu können, mangele es ihm an Zuverlässigkeit.

In dem Fall war ein Fahrlehrer bereits wegen sexueller Nötigung und Beleidigung von zwei Fahrschülerinnen zu neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Kurz danach kam er wegen der unsittlichen Beleidigung einer weiteren Schülerin sechs Monate ins Gefängnis. Die Richter entschieden, dass der Mann für seinen Beruf charakterlich ungeeignet sei und untersagten ihm den theoretischen und praktischen Fahrunterricht.

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