Schlecht verladen: Versicherung darf Leistung kürzen

Saarbrücken (dpa/tmn) - Wer ein Auto für den Transport etwa auf einem Anhänger schlecht sichert, riskiert den Kaskoschutz. Das zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken (Aktenzeichen: 5 U 395/09).

Eine Kürzung von 25 Prozent der Versicherungsleistung sei rechtens, wenn die Ladung beschädigt wird und nur unzureichend befestigt war. Das teilten die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit und verweisen auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken.

In dem Fall hatte ein Autoliebhaber einen vollkaskoversicherten Porsche auf einem Anhänger schlecht austariert verladen. Er kam mit dem Gespann ins Schleudern und dann von der Straße ab. Der Halter klagte gegen den Einwand der Versicherung, er habe fahrlässig gehandelt. Das Gericht urteilte, der Kläger habe durch das unzureichende Verladen des Wagens seine Sorgfaltspflicht vernachlässigt. Besonders bei einem Auto mit schwerem Heckmotor und ungünstiger Gewichtsverteilung hätte er besser vorsorgen müssen.

Diese Grundsätze lassen sich nach Einschätzung von DAV-Mitglied und Verkehrsrechtler Klaus Schneider auch auf andere Fälle übertragen. Das bedeute, dass auch Transport- oder andere Versicherungen die Leistung kürzen dürfen, wenn die Ladung nicht ausreichend gesichert war. Für Schäden an der Ladung im Kofferraum kämen generell weder Kasko- noch Haftpflichtversicherung auf.

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