Schadenersatz für die Haushaltsführung bei Schleudertrauma

Hamburg (dpa/tmn) - Eine Frau wird Opfer eines Autounfalls - vier Monate lang kann sie danach ihren Haushalt nicht führen. Steht ihr deshalb Schadenersatz zu? Das Landgericht Hamburg meint ja.

Wer bei einem Verkehrsunfall ein Schleudertrauma erleidet, hat möglicherweise Anspruch auf Schadenersatz für die Hausarbeit. Dabei könne das Gericht den Umfang der Beeinträchtigung selbst schätzen, erläutert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Sie beruft sich auf ein Urteil des Landgerichts Hamburg (Az.: 306 O 265/11).

In dem verhandelten Fall war eine Frau Opfer eines Unfalls geworden. Als Folge sei sie vier Monate nicht in der Lage gewesen, ihren Haushalt zu führen, behauptete sie und verlangte Ersatz für den Haushaltsführungsschaden. Das Gericht gab der Frau teilweise Recht. Bei einem Schleudertrauma sei davon auszugehen, dass der Betroffene mindestens einen Monat nicht den Haushalt führen könne.

Für den zweiten Monat nahm das Gericht noch eine Beeinträchtigung von 50 Prozent und für den dritten Monat von 20 Prozent an. Die Richter gingen von einem täglichen Arbeitsaufwand von 3,66 Stunden aus und setzten als Stundensatz zehn Euro an.

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