Punkte bleiben trotz Fahrerlaubnis-Verzichts

Leipzig (dpa) - Verkehrssünder, die freiwillig ihre Fahrerlaubnis abgeben, werden damit nicht automatisch ihre Punkte in Flensburg los. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag (3. März) in Leipzig entschieden.

Das Gericht wies die Klage eines Mannes aus Bayern ab, der ein üppiges Sündenregister hatte. Er sollte deswegen zum „Idioten-Test“, machte aber geltend, dass er kein Geld für das Gutachten habe und gab stattdessen die Fahrerlaubnis ab. Monate später bekam er sie zurück - und verlangte die Löschung der zuvor angehäuften 16 Punkte. Das sei aber nicht rechtmäßig, urteilten die Richter nun (Aktenzeichen: BVerwG 3 C 1.10)

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